logo
DAS EHRENMITGLIED
DER RAUSSCHMISS:

→ Antwort Rulf Neigenfind


Brief des Vorstandes [04.11.2004]

Betrifft: Ausschluss aus dem Art Directors Club für Deutschland (ADC) eV.

Sehr geehrter Herr Neigenfind,

hiermit teilen wir Ihnen mit, dass der Vorstand des Art Directors Club für Deutschland (ADC) e.V. beschlossen hat, Sie gemäss 4.1 d der Satzung aus wichtigem Grund aus dem Verein auszuschliessen. Durch den Ausschluss endet Ihre Mitgliedschaft im Verein.

A) Begründung:

Für Ihren Ausschluss liegen mehrere Gründe vor:

I. Schädigung der ideellen und wirtschaftlichen Interessen des Vereins

Seit Januar diesen Jahres gehen Sie vereinsintern, öffentlich und gerichtlich gegen die Wahl zum Ehrenmitglied und zum Kunden des Jahres 2003 vor. Dieses Vorgehen ist dabei geprägt von Schmähungen des Vereins, des Vorstands und vor allem des Ehrenmitglieds Prof. Michael Schirner. Durch die öffentliche Zugänglichmachung dieser Schmähungen auf Ihrer unter http://rulf.neigenfind.com abrufbaren Internetseite mit dem bezeichnenden Titel "Die verlorene Ehre des ADC" haben Sie bewusst den Kreis der Vereinsmitglieder verlassen, um ihre Schmähungen auch und gerade der öffentlichkeit und der Fachpresse zugänglich zu machen. Verschiedentlich wurden Vertreter der Presse, aber auch des Kunden des Jahres 2003 unmittelbar von Ihnen angesprochen, um Ihrem Anliegen Gehör zu verschaffen. Diese öffentliche Verbreitung Ihrer Schmähungen, Beleidigungen und unzutreffenden Unterstellungen haben dazu geführt, dass der Verein an Ansehen verloren hat.

Zudem haben Sie dem Verein durch Ihr Verhalten einen erheblichen materiellen Schaden zugeführt. Dieser Schaden besteht bereits darin, dass die Geschäftsführung des Vereins sowie der Vorstand einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit damit verbringen mussten, sich um die Auseinandersetzung mit Ihnen zu kümmern. Hinzu kommen die Kosten, welche dem Verein durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstanden sind, um sachgerecht auf Ihre anwaltlichen und gerichtlichen Massnahmen reagieren zu können. Diese Kosten belaufen sich inzwischen auf mehr als das Zwanzigfache (!!!) eines jährlichen Mitgliedsbeitrags. Es kann den Mitgliedern nicht länger zugemutet werden, dass ihre Beiträge dafür aufgewendet werden müssen, sinnlose und unsachliche Streitigkeiten zu finanzieren, die offensichtlich nichts anderes zum Gegenstand haben als die Privatfehde eines einzelnen Mitglieds. Der Verein behält sich ausdrücklich vor, Sie auf Erstattung dieser Kosten in Anspruch zu nehmen.

II. Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses

Die Fortsetzung der Mitgliedschaft ist aber auch deshalb nicht weiter möglich, weil Sie durch Ihre permanenten Vorhaltungen, Vorwürfe und Vorstösse das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und dem Verein endgültig zerrüttet haben. Der Verein hat zu jeder Zeit der Auseinandersetzung um das Ehrenmitglied und den Kunden des Jahres 2003 versucht, eine gütliche und vernünftige Einigung herbeizuführen, Zum Ausdruck gekommen ist dies nicht zuletzt durch Abschluss der Vereinbarung vom 11. März 2004. Gegen Wortlaut, Sinn und Zweck dieser Vereinbarung haben Sie dann aber in einer schlussendlich nicht mehr hinnehmbaren Art und Weise verstossen. Hervorzuheben ist dabei insbesondere Folgendes:

• Gemäss Ziffer 2 der Vereinbarung vom 11. März 2004 haben Sie auf Rechtsmittel gegen die Wahlen vom 13. September 2003 sowie gegen die Wahlen früherer Jahre verzichtet gleichwohl haben Sie mit Antrag vom 19. März 2004 (!) versucht, die Ehrung von Prof. Michael Schirner gerichtlich verbieten zu lassen.

• Mit Schreiben vom 23. März 2004 haben Sie den Verein abmahnen lassen wegen des Vorwurfs, der Verein habe mit der Ehrung gegen die Vereinbarung vorn 11. März 2003 verstossen. Dabei sollte der Abschluss der Vereinbarung gerade die Durchführung der Ehrungen ermöglichen, wie Ihnen auch Rechtsanwalt Dr. Massen, der in Ihrem Namen die Vereinbarung ausgehandelt und geschlossen hat, wird bestätigen können.

• Nachdem Ihre Bemühungen allesamt gescheitert waren, haben Sie ein weiteres Vereinsmitglied in den Streit hineingezogen und gegen den Verein instrumentalisiert, da Sie selbst ja nicht mehr gerichtlich gegen die Beschlüsse vorgehen konnten. Damit sollte die zwischen Ihnen und dem Verein getroffene Vereinbarung gezielt umgangen werden Unverholen lassen Sie Ihren (neuen) Anwalt in einem in Ihrem Namen (!) abgefassten Schreiben erklären: "Wir teilen Ihnen bereits jetzt mit, dass wir nicht nur Herrn Neigenfind, sondern auch ein weiteres Mitglied vertreten, das nicht an die Vereinbarung vom 11. März 2004 gebunden und daher auch nicht daran gehindert ist, die Nichtigkeit der 'Wahlen... gerichtlich geltend zu machen".

• Die sodann gegen den Verein gerichtete Klage wurde abgewiesen. Obwohl das Gericht festgestellt hat, dass die Möglichkeit, gegen die Wahl des Ehrenmitglieds 2003 vorzugehen, bereits am 13. Dezember 2003 verwirkt war, wollten Sie in der Sache selbst nicht nachgeben. Zur Aufhebung der Vereinbarung waren Sie nämlich nicht aus der Sache heraus bereit, sondern nur dann, wenn der Verein die Kosten des Streits übernommen hätte, oder anders formuliert: Auf Kosten aller anderen Mitglieder hätten Sie sich den Rechtsfrieden abkaufen lassen, anstatt den Richterspruch vorbehaltlos zu akzeptieren und weiteren Schaden von dem Verein abzuwenden.

• Im Hinblick auf die Jahreshauptversammlung haben Sie schliesslich eine Reihe von Anträgen gestellt, die darauf gerichtet waren, anstelle der bereits gewählten Kandidaten für das Jahr 2003 ein anderes Ehrenmitglied und einen anderen Kunden des Jahres wählen zu lassen. Dabei hat insbesondere der Antrag, einen anderen Kunden des Jahres 2003 wählen zu lassen, offenkundig werden lassen, dass Sie weder bereit sind, sich an die getroffene Vereinbarung zu halten noch das Urteil des Landgerichts Berlin zu akzeptieren noch überhaupt diese gesamte Angelegenheit konstruktiv zu Ende zu führen. Wir dürfen Sie daran erinnern, dass der Kunde des Jahres 2002 zunächst noch Gegenstand der Verhandlungen zwischen den Rechtsanwälten Dr. Maassen und Brexl war, dann aber einvernehmlich herausgenommen wurde, da es Ihnen ja (angeblich) immer nur um die Person Schirner gegangen war. Ihr damaliger Anwalt schrieb dazu: "Herr Neigenfind wäre bereit, die gewünschte Streichung der Passage '... und den Kunden des Jahres 2003 ...' unter Punkt 1 der Vereinbarung und in der Presseerklärung zu akzeptieren. Ich füge deshalb die vollständige Vereinbarung mit der gewünschten Streichung noch einmal ... bei". Es ist daher auf völliges Unverständnis gestossen, dass Sie gleichwohl versuchen, diese mit Ihrem Anwalt ausgehandelten Punkte und die mit Ihnen geschlossene Vereinbarung einfach zu umgehen, indem Sie den oben genannten Antrag an die Jahreshauptversamnmlung stellen.

Die vorgenannten Punkte belegen, dass jegliches Vertrauen zwischen Ihnen und dem Verein verloren gegangen ist und auch nicht wiederhergestellt werden kann.

III. Die Beeinträchtigung des Ehrenmitglieds Prof. Michael Schirner

Neben den Interessen des Vereins werden durch Ihr Verhalten vor allem aber auch die Interessen des Ehrenmitglieds Prof. Michael Schirner beeinträchtigt. Durch Ihre beispiellose Kampagne ist das Ansehen und die Person unseres Ehrenmitglieds zum Gegenstand einer öffentlich geführten Debatte geworden. Dabei hoben Sie auch hier nicht nur inhaltlich, sondern vor allem auch durch die Form Ihrer Darstellung die Grenzen einer sachlichen Auseinandersetzung weit überschritten.

Dabei kommt erschwerend hinzu, dass die von Ihnen im Januar diesen Jahres angestrengte Kampagne scheinbar nicht der Beginn, sondern die Fortsetzung eines Vorgehens gegen Herrn Prof. Schirner ist. Wie Herr Prof. Schirner auf der Jahreshauptversammlung vom 30. Oktober 2004 berichtete, haben Sie scheinbar bereits seit bald 30 Jahren immer wieder Anläufe unternommen, ihn bei Kunden, Kollegen und in der öffentlichkeit zu diskreditieren. Allein dieses in jeglicher Hinsicht ebenso unkollegiale wie unfassbare Verhalten rechtfertigt nach Ansicht des Vorstands Ihren Anschluss aus dem Verein.

Aus der Sicht des Vereins wiederum stellt es einen erheblichen ideellen Schaden dar, wenn eines seiner Ehrenmitglieder in der von Ihnen vorgenommen Art und Weise öffentlich angegriffen, beleidigt und herabgewürdigt wird.

IV. Votum der Mitglieder

Schliesslich belegt auch die überwiegende Mehrheit der in Person anwesenden sowie der durch Stimmvollmacht vertretenen Mitglieder, mit der die Einleitung des Ausschlussverfahrens gefordert wurde, dass Ihr Verhalten keinerlei Rückhalt in den Reihen des Vereins findet, im Gegenteil: Bereits zu Beginn diesen Jahres waren Sie ja mit Ihrem Antrag auf Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung an der erforderlichen 10%-Hürde gescheitert. Nun haben sich nicht einmal 5% der Mitglieder gegen Ihren Ausschluss ausgesprochen.

B) Belehrung

Wir weisen darauf hin, doss Sie gegen den Ihnen mit diesem Schreiben bekannt gegebenen Beschluss innerhalb einer Frist von einem Monat seit Zugang dieser Mitteilung hei Ihnen Widerspruch erheben können. Den Widerspruch müssen Sie an den Vorstand richten und dabei Ihre Gründe darlegen.

Wir weisen darauf hin, dass darüber hinaus sämtliche Ihrer Rechte und Pflichten als Mitglied des Vereins ruhen. Sie sind also auch nicht verpflichtet, etwaige fällige Mitgliedsbeiträge zu entrichten.

Mit freundlichen Grüssen
Michael Preiswerk
Vorstandssprecher



Antwort Rulf Neigenfind [27.11.2004]

Lieber Michael,
verehrte ADC-Vorstandsmitglieder,

neugierig wie ich bin, habe ich mir statt wie vorgesehen am Wochenende schon jetzt die gefaxte Version Ihres (bisher noch immer nicht förmlich zugestellten) Briefs vom 4. November 2004 vorgenommen [Anmerkung: Der Brief kam schliesslich am 30.11.2004 an, allerdings von Einschreiben keine Spur].

Leider muss ich feststellen, dass es der ADC wieder einmal versäumt hat, mit Anstand einen Schlussstrich unter die Angelegenheit zu ziehen. Man hat es vorgezogen, mit teils naiven, teils unverschämten Unterstellungen möglicherweise tatsächlich vorhandene Sachgründe für einen Ausschluss zu entwerten -- mehr noch: man hat es mir unmöglich gemacht, selbst meinen Austritt zu erklären. Dass es sich hier "nur" um ein Anwaltsschreiben handelt, lieber Michael, ist keine Entschuldigung, sondern macht die Sache nur schlimmer.

Die Unbedacht- und Unbedarftheit der Ausführungen liegt möglicherweise daran, dass dieser Brief mit geradezu affenartiger Hast formuliert worden sein muss: Am Samstagnachmittag beauftragt die Mitgliederversammlung den Vorstand mit der Einleitung des Ausschlussverfahrens, anschliessend findet eine Eilsitzung des neuen Vorstandes statt, auf der dieser Ausschluss ja laut Satzung formell beschlossen werden muss. Am Sonntag nach der Kirche wird auch gleich der Advokat alarmiert, der an Allerheiligen schnellstens einen Entwurf zusammenhechelt, damit dieser gleich am Dienstag allen Vorstandsmitgliedern zur Kenntnis gebracht und ein eventuell zu befürchtender Verbesserungsvorschlag noch fix eingearbeitet werden kann, bevor der Vorstand am Mittwoch ("mit einfacher Mehrheit", aber immer noch mit mindestens sieben Stimmen) den Inhalt absegnet. Dann muss der Brief in Berlin hastig ins Reine geschrieben, um am Donnerstag um 15:31 Uhr per Einschreiben von Stuttgart nach London geschickt werden zu können. Und das alles innerhalb von knapp viereinhalb Tagen, inklusive Sonn- und Feiertag.

Natürlich glaube ich keine Sekunde an solch ein atemberaubendes Szenarium. Die Sache war ganz offensichtlich schon vor der Mitgliederversammlung abgekartet. Was auch erklärt, weshalb der Versammlungsleiter diese unwürdige Abstimmung nicht abgewürgt und dazu noch sicherheitshalber offen hat stattfinden lassen. Sollte der Herr Turner den "spontanen Antrag aus der Mitte der Mitgliedschaft" tatsächlich nicht selbst bestellt haben, so kam er ihm doch verdächtig prächtig geschliffen.

Wenn ich nächstens etwas Zeit habe, werde ich zu allen Punkten des Schreibens ausführlich und genüsslich Stellung nehmen und dies auf der Website veröffentlichen. Schon jetzt aber teile ich dem ADC-Vorstand mit, dass ich den Ausschluss schon allein wegen des in Punkt III ("Die Beeinträchtigung des Ehrenmitglieds...") gegen mich vorgebrachten Vorwurfs nicht akzeptieren will. Der Vorstand, der es in 10 Monaten nicht für nötig hielt, sich inhaltlich mit der von mir gegen Herrn Schirner erhobenen Wahrheit zu beschäftigen, solidarisiert sich offenbar unbesorgt mit den lächerlichen, verleumderischen und beleidigenden Einlassungen dieses Herrn auf der Mitgliederversammlung, ohne sich von deren Wahrheitsgehalt überzeugt zu haben. Das geht nun doch zu weit.

Da die Satzung für einen Widerspruch gegen den Ausschluss nach §4.1 keinerlei Form vorschreibt, bitte ich, dieses E-mail als solchen zur Kenntnis zu nehmen.

Mit freundlichen Grüssen,
--Rulf Neigenfind

PS: Auch in Sachen Kopfrechnen scheint es beim ADC und/oder seinem Anwalt zu hapern. Unter Punkt VI steht: "Nun haben sich nicht einmal 5% der Mitglieder gegen Ihren Ausschluss ausgesprochen". Dieser Satz ist von einer erstaunlichen Niederträchtigkeit, denn laut Protokoll waren es immerhin knapp 7%, die den Mut hatten, offen mit Nein zu stimmen und fast 22%, die NICHT mit Ja gestimmt haben -- ein Ergebnis, das bei einer offenen Abstimmung (Genosse Stalin lässt grüssen!) auch gar nicht weiter verwunderlich ist. Ausserdem haben die anwesenden (!) und vertretenen (!) Mitglieder nicht über meinen Ausschluss, sondern lediglich über einen Antrag auf Einleitung eines Ausschlussverfahrens abgestimmt. So jedenfalls steht es im Protokoll.