Der Rausschmiss [11.12.04]
Endlich komme ich dazu, mich um meinen geplanten Rausschmiss aus dem ADC zu kümmern.
→ Hier kann man denselben ADC-Vorstandsbrief mit meinem Punkt-für-Punkt-Kommentar lesen.
→ Hier kann man den Brief des ADC-Vorstands und meine Antwort darauf im Wortlaut lesen.
Aus Freundschaft habe ich Michael Preiswerk angeboten, diesen von einem Anwalt so grandios daneben formulierten Schrieb zurückzuziehen und ihn durch einen "anständigen Kündigungsbrief" zu ersetzen, "einen, auf den wir beide und der ADC stolz sein können".
Leider wollte er nicht darauf eingehen.
Verfasst von Rulfer am 11.12.04Was für eine feine Gesellschaft... [09.11.04]
Aus dem Protokoll der Jahreshauptversammlung des ADC AM 30. Oktober 2004:
TOP 16 Bestätigung der Wahl von Michael Schirner zum Ehrenmitglied des Jahres 2003
Sebastian Turner erläutert Hintergründe und Chronologie der Ereignisse zu TOP 16. Aufgrund mehrfacher Verstösse durch Herrn Neigenfind gegen die zwischen ihm und dem ADC getroffene Vereinbarung, wurde die Vereinbarung von Seiten des ADC gekündigt. Damit entfällt die Bestätigung der Wahl von Michael Schirner. Erstmals nimmt auch Michael Schirner Stellung.
Aus dem Kreis der Mitglieder wurde der Antrag gestellt, dass der Vorstand ein Ausschlussverfahren gegen Rulf Neigenfind einleitet. Über den Antrag wird offen abgestimmt. Ja-Stimmen: 149, Nein-Stimmen: 14, Enthaltungen: 30. Damit ist der Antrag angenommen.
[Es waren 104 Mitglieder anwesend, 95 waren durch Stimmübertragung vertreten. Den 14 Nein-Stimmern und -- woll'n mal nicht so sein -- auch den 30 Enthaltern danke ich recht herzlich.]
Kommentar (frei nach G. Marx): Einem Verein, der Leute wie mich 27 Jahre lang als Mitglied hatte, gehöre ich nur noch unter Vorbehalt an.
Verfasst von Rulfer am 09.11.04ADC: Raus mit dem Regimekritiker [01.11.04]
Für den Fall, dass bei der Wiederholung der Wahl des Ehrenmitglieds 2003 am vergangenen Samstag der umstrittene Herr Schirner bestätigt werden würde, sollte mein Austritt aus dem ADC verkündet werden. Selbstverständlich wollte ich einem Verein, der einen solchen Herrn trotz dessen persönlicher und professioneller Disqualifizierung und vor allem trotz der nun allen Mitgliedern bekannten Verfehlungen als "Ehrenmitglied" führt, keine Minute länger angehören.
Nun hielt Herr Turner es aber für eine gute Idee, mir die Ehre eines Ausschlussverfahrens zuteil werden zu lassen -- und hat sich dafür sogar das Mandat der anwesenden Mitglieder mit geradezu stalinistischer Mehrheit besorgt. Das bedeutet, dass ich auf den nun eigentlich fälligen Austritt leider verzichten muss. Denn wenn der ADC-Vorstand sich schon die Mühe macht, einen Regimekritiker nach 27-jähriger Mitgliedschaft aus dem Verein zu werfen, weil er ein paar unbequeme Wahrheiten veröffentlicht hat, wäre ein vorgreifender Austritt doch eine etwas unhöfliche Geste.
Klammer auf: Im Übrigen schränken weder ein eventueller Ausschluss noch ein freiwilliger Austritt mein Recht ein, gegen die willkürliche Nichtzulassung meiner Anträge sowie die nicht vereinbarungsgemässe Art und Weise der Durchführung des TOP 16 gerichtlich vorzugehen, da ich zum Zeitpunkt dieser Verstösse immer noch ordentliches Mitglied war. Klammer zu.
Verfasst von Rulfer am 01.11.04ADC kündigt Vereinbarung [25.10.04]
ADC: Kündigung
Sehr geehrter Herr Neigenfind,
mit Bedauern stellen wir fest, dass Sie trotz mehrfacher Aufforderung, zuletzt mit unserem Schreiben vom 18. Oktober 2004, wiederholt gegen die Vereinbarung vom 11. März 2004 verstossen haben, indem Sie auf Ihrer Website negative Äusserungen sowohl über den Verein als auch über seinen Vorstand veröffentlich haben.
Wir nehmen dies zum Anlass, hiermit die Kündigung der Vereinbarung auszusprechen.
Mit freundlichen Grüssen
Sebastian Turner Michael Preiswerk
---------------------------------------------------------
RN: Von wegen Kündigung!
Sehr geehrte Herren,
die von Ihnen soeben ausgesprochene Kündigung der Vereinbarung vom 11.03.2004 nehme ich zur Kenntnis, weise allerdings darauf hin, dass sie ohne rechtliche Bedeutung ist und ich sie deshalb nicht akzeptiere. Ich bestreite ausserdem, mit den auf meiner Website veröffentlichten Äusserungen gegen die Vereinbarung verstossen zu haben.
Im Übrigen kann eine freiwillig eingegangene Vereinbarung nicht einseitig aufgekündigt werden, selbst wenn eine Partei willentlich und laufend dagegen verstösst. Davon habe ich mich im Zusammenhang mit den zahlreichen Verstössen Ihrerseits in diversen Pressemeldungen, Journalistengesprächen und Mitgliederrundschreiben (sowie durch die voreilige Ehrung in Berlin und die Veröffentlichung im Jahrbuch) von meinen Anwälten leider überzeugen lassen müssen.
Sollten Sie mit dieser Kündigung vorhaben, sich um die Durchführung des TOP 16 zu drücken, kündige ich jetzt schon rechtliche Massnahmen an.
Mit besten Grüssen,
--Rulf Neigenfind
---------------------------------------------------------
ADC-Brief vom 18. Oktober:
Sehr geehrter Herr Neigenfind,
vielen Dank für Ihre E-Mail und die Anträge zur Tagesordnung für die Mitgliederversammlung am 30. Oktober 2004 in München. Hierzu teilen wir Folgendes mit:
I. Anträge zu Tagesordnungspunkten
Alle Anträge werden im Zusammenhang mit dem korrespondierenden Tagesordnungspunkt behandelt. Lediglich die Anträge, die keinen thematischen Bezugspunkt auf der Agenda haben, werden unter TOP 19 behandelt.
II. Wahl von Ehrenmitgliedern für das Jahr 2003
Soweit Sie beantragen, Werner Butter und viele andere zum Ehrenmitglied des ADC für das Jahr 2003 wählen zu lassen, stimmen wir Ihrer Auswahl der Kandidaten insoweit zu, als alle von Ihnen benannten Personen sicher herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Werbung erbracht haben. Gleichwohl müssen wir Ihre auf die Wahl von Ehrenmitgliedern für das Jahr 2003 gerichteten Anträge als unzulässig zurückweisen. Die Wahl hat bereits stattgefunden und soll, wie Sie wissen, in ihrem Ergebnis nur zur Beseitigung formeller Zweifel bestätigt werden. Daneben wird es eine Neuwahl für das Jahr 2003 nicht geben, sodass für die von Ihnen gestellten Anträge insoweit kein Raum ist.
III. Wahl zum Kunden des Jahres 2003
Soweit Sie beantragen, die Audi AG zum Kunden des Jahres 2003 wählen zu lassen, müssen wir Ihren Antrag leider ebenfalls als unzulässig zurückweisen. Die Wahl des Kunden des Jahres 2003 hat bereits stattgefunden. Die Wahl des Landes Baden-Württemberg als Kunde des Jahres 2003 ist auch nicht Gegenstand der Vereinbarung vom 11. März 2004. Die Wahl des Kunden des Jahres 2003 ist daher abgeschlossen.
IV. Wahlverfahren
Soweit Sie zu TOP 16 beantragen, die "Wiederholung Wahl zum Ehrenmitglied 2003" solle geheim stattfinden, teilen wir mit, dass die Feststellung des Abstimmungsverfahrens bereits unter Punkt 4 auf der Tagesordnung enthalten ist. Der Versammlungsleiter wird hier vorschlagen, dass alle Wahlen einschliesslich des Beschlusses zu TOP 16 geheim stattfinden sollen.
V. Überprüfung der Abstimmungsergebnisse
Ihren Antrag zur Überprüfung der Abstimmungsergebnisse müssen wir ebenfalls als unzulässig zurückweisen. Die Überprüfung setzt zwingend eine vorherige Feststellung voraus. Die Feststellung obliegt in der Jahreshauptversammlung dem Versammlungsleiter, beim schriftlichen Verfahren der Geschäftsstelle. Sofern Zweifel an der Richtigkeit der Feststellung und damit an der Wirksamkeit eines Beschlusses bestehen, ist jedes Vereinsmitglied berechtigt, den Beschluss anzufechten. Demgegenüber kann die von Ihnen beabsichtigte Prüfkommission weder auf der Grundlage der Satzung noch des Gesetzes die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit eines Beschlusses feststellen. Ihr fehlt insoweit die Legitimation. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir einen Beschluss nicht zur Vorlage zulassen können, der ohne satzungsmässige oder gesetzliche Grundlage eine Kommission schaffen soll, welche in die Rechte der Mitglieder nachhaltig eingreift. Anstelle der Prüfkommission wäre die Bildung einer Wahlkommission, welche bei den auf der Hauptversammlung stattfindenden Wahlen das Wahlergebnis ermittelt und feststellt, wohl ohne Satzungsänderung zulässig. Wollen Sie einen entsprechenden Antrag einreichen?
VI. Buchprüfung
Der von Ihnen eingebrachte Antrag zur Einsichtnahme und Prüfung der Bücher, hilfsweise der Bestellung eines Rechnungsprüfers, läuft parallel mit bereits von uns in die Wege geleiteten Massnahmen. Da wir aus eigener Erfahrung wissen, wie aufwendig eine Buchprüfung sein kann, haben wir bereits einen vereidigten Buchprüfer damit beauftragt, ab sofort in dieser Funktion für den ADC tätig zu werden. Die Buchprüfung dient dabei der Kontrolle und auch der eigenen Rückversicherung der Geschäftsführung und des Vorstands, um Fehler in dem gesamten Bereich der Vereinsfinanzen zu vermeiden, weshalb der Verein an der Beauftragung des Buchprüfers in jeden Fall festhalten wird. Die Ergebnisse werden den Mitgliedern selbstverständlich zugänglich gemacht. Wollen Sie trotzdem an Ihrem Antrag festhalten?
VII. Vereinbarung vom 11. März 2004
Abschliessend möchten wir auf Folgendes Hinweisen: In einem inzwischen rechtskräftigen Urteil vom 22. Juli 2004 hat das Landgericht Berlin "Der Kläger will gegen Massnahmen vorgehen, mit denen der Vorstand einen Beschluss der Mitgliederversammlung umsetzt. Unmittelbaren Anspruch auf Unterlassung solcher Massnahmen hat das einzelne Mitglied im Interesse der Bewahrung einer funktionierenden Geschäftsführung und Leitung des Vereins nicht, sondern ist darauf beschränkt, die Nichtigkeit des zu Grunde liegenden Versammlungsbeschlusses mittels allgemeiner (Feststellungs)Klage feststellen zu lassen (...). Letztlich kann die Beantwortung dieser Frage offen bleiben, weil der Kläger auch eine derartige Feststellungsklage nicht mehr erheben könnte, da er sie nicht binnen einer angemessenen Frist nach Beschlussfassung erhoben hat. Aus der Treuepflicht des Mitglieds folgt die Obliegenheit, rechtzeitig Klage zu erheben. Der Bundesgerichtshof (BGHZ 83, 136) spricht davon, dass die Frist nicht ausser Verhältnis zur Monatsfrist des ¶ 243 AktG stehen dürfe; das Oberlandesgericht Hamm (NJW-RR 197, 990) geht von einer 3-Monatsfrist aus (...). Damit wäre die Frist zur Klageerhebung im vorliegenden Fall bereits am 13. Dezember 2003 abgelaufen. Schon deshalb kommt es auch nicht darauf an, ob der Beklagte zu 1. (Anmerkung: Beklagter zu 1 war der ADC) sich im Vergleich, den er am 11. März 2004 mit dem Mitglied Neigenfind abschloss, verpflichtete, den beanstandeten Beschluss bis zur nächsten Jahreshauptversammlung nicht umzusetzen. Davon abgesehen würde das Gericht Ziff. 1 des Vergleichs nicht in der Weise auslegen, weil der Vergleich offenbar gerade im Hinblick und zur Absicherung der für den 20. März 2004 geplanten Preisverleihung an Prof. Schirner abgeschlossen wurde."
Das Landgericht Berlin hat damit die Rechtsauffassung des Vereins sowohl hinsichtlich der Wirksamkeit der beiden Wahlen zum Ehrenmitglied und zum Kunden des Jahres 2003 als auch hinsichtlich der Lesart der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung vom 11. März 2004 vollumfänglich bestätigt. Dementsprechend wurde die Klage in vollem Umfang abgewiesen. Das Landgericht hat mit der Feststellung zum Ablauf der Klagefrist am 13. Dezember 2003 inzident auch festgestellt, dass der Verein die mit Ihnen am 11. März 2004 geschlossene Vereinbarung gar nicht mehr hätte schliessen müssen, da Sie bereits seit dem 13. Dezember 2003 ebenso wie der Kläger der vorzitierten Entscheidung nicht mehr berechtigt waren, gegen die Beschlüsse vorzugehen.
Gleichwohl fühlt sich der Verein verpflichtet, die mit Ihnen bestehende Vereinbarung weiterhin einzuhalten. Es stösst aber auf grosses Unverständnis, weshalb Sie nach wie vor der Meinung sind, der Verein verhalte sich in irgendeiner Form gesetztes- oder vereinbarungswidrig. Leider müssen wir feststellen, dass Sie es sind, der sich vertragswidrig verhält. Laut Ziffer 4.1 der getroffenen Vereinbarung haben Sie alle negativen Äusserungen über den ADC oder den ADC Vorstand von Ihrer Website zu entfernen.
Unter heutigem Datum findet sich statt dessen aber folgender Text auf der Startseite (!): "Die Jahreshauptversammlung des ADC hat im September 2003 einen bereits zweimal abgelehnten Kandidaten zum Ehrenmitglied gewählt, der alles andere als dem Club zur Ehre gereicht. Es wurde dann anwaltlich festgestellt, dass diese Wahl wie auch die Wahl des Kunden des Jahres 2003 ungültig sind. Der ADC Vorstand hat sich im Rahmen eines Vergleichs verpflichtet, die Wahl des Ehrenmitglieds 2003 auf der nächsten Jahreshauptversammlung des ADC im Herbst dieses Jahres zu wiederholen. Mit der Ehrung auf dem ADC Fest und der Veröffentlichung im ADC Annual hat der ADC Vorstand jedoch meines Erachtens gegen Sinnund Inhalt der Vereinbarung verstossen. Es kann deshalb leider noch kein Strich unter die Angelegenheit gezogen werden."
Wir nehmen zur Kenntnis: Anstatt einen rechtskräftigen Richterspruch zu akzeptieren, reiten Sie weiterhin auf der gerichtlich widerlegten, fehlerhaften Feststellung eines Anwalts herum. Anstatt den auch gerichtlich bestätigten Sinn und Inhalt der getroffenen Vereinbarung zu akzeptieren, werfen Sie dem ADC Vorstand Vertragsbruch vor. Wir fordern Sie zum letzten Mal, mit Fristsetzung bis Donnerstag, den 21.10.2004, 12:00 Uhr auf, sich an die getroffene Vereinbarung zu halten, andernfalls werden wir die Vereinbarung kündigen.
Mit freundlichen Grüssen
Susann Schronen Michael Preiswerk
Geschäftsführung ADC Vorstand/ Schatzmeister
---------------------------------------------------------
RN: Antwort vom 25. Oktober:
Für Ihr Schreiben vom 18. Oktober, das ich wegen anderweitiger Verpflichtungen leider erst heute beantworten kann, danke ich Ihnen. Selbstverständlich bin ich mit den meisten Ihrer Einlassungen nicht einverstanden. Der Reihe nach:
I. Anträge zu Tagesordnungspunkten
Danke für die Aufklärung.
II. Wahl von Ehrenmitgliedern für das Jahr 2003
Sie schreiben hier: "Die Wahl hat bereits stattgefunden und soll, wie Sie wissen, in ihrem Ergebnis nur zur Beseitigung formeller Zweifel bestätigt werden." Ich weiss nur, dass laut Vereinbarung vom 11. März diese Wahl keineswegs "in ihrem Ergebnis nur zur Beseitigung formeller Zweifel bestätigt", sondern wiederholt werden muss. Vielleicht treiben Sie ein lesekundiges Mitglied auf, das im Stande ist, die Vereinbarung Wort für Wort durchzulesen und Ihnen zu verklickern, was der Satz "Der Vorstand des ADC verpflichtet sich, das Ehrenmitglied 2003 durch eine gesetzes- und satzungskonforme Wiederholung der Wahlen auf der nächsten Jahreshauptversammlung bestätigen zu lassen" bedeutet. In einer satzungs- und gesetzeskonformen Wahl dürfen selbstverständlich auch andere Kandidaten zur Wahl gestellt werden. Deshalb behalte ich mir eine rechtliche Klärung der Frage vor, ob der Beschluss zum TOP 16 durch den willkürlichen Ausschluss der von mir vorgeschlagenen Kandidaten rechtlich einwandfrei zustande gekommen ist. Ich werde mir diesmal die Mühe geben, dies vor dem 31. Januar 2005 zu tun.
III. Wahl zum Kunden des Jahres 2003
Selbstverständlich ist auch die Wahl des Kunden des Jahres 2003 ebenso wenig sauber verlaufen wie die des Herrn Schirner. Es ist für mich nur eine Frage des Anstands, wenn sich der Kunde des Jahres, der auf dieselbe, womöglich ungesetzliche, Art und Weise bestimmt wurde wie das Ehrenmitglied, ebenfalls einer Wiederholung der Wahl stellen muss. Aber Anstand ist ein Konzept, dass offenbar ziemlich unkreativ ist.
IV. Wahlverfahren
Danke für die Aufklärung.
V. Überprüfung der Abstimmungsergebnisse Ich hätte nichts dagegen, wenn der Vorstand selbst einen solchen Antrag einbringen würde.
VI. Buchprüfung Dies ist ja geregelt, also besteht kein Antragsbedarf mehr.
VII. Vereinbarung vom 11. März 2004
Das Urteil betrifft den Antrag auf eine einstweilige Verfügung und zitiert, was die Hauptsache angeht, lediglich die Meinung eines Richters, der offensichtlich wegen mangelnder Kenntnis des Vereinsrechts ausgerechnet die Fristenregelung des Aktiengesetzes zitiert. Der einschlägige Kommentar des Vereinsrechts stellt jedoch ausdrücklich fest, dass nichtige Beschlüsse von Gesetzes wegen nichtig sind und dass es für die Feststellung der Nichtigkeit keinerlei Fristen gibt. Geradezu abenteuerlich ist die Feststellung des Gerichts, der Vergleich sei "offenbar gerade im Hinblick und zur Absicherung der für den 20. März 2004 geplanten Preisverleihung" abgeschlossen worden. Was mich angeht, so ist dies eine anmassende Unterstellung, die ich entschieden zurückweise. Leider kann ich jedoch nicht gegen diese Unterstellung vorgehen, denn, wie Sie wissen, habe ich selbst mit dem Verfahren nichts zu tun.
Die Klage wurde, wie Sie schreiben, zwar in "vollem Umfang" abgewiesen. Aber der "volle Umfang" betraf nichts weiter als einen Antrag auf Verschiebung der Auslieferung des Jahrbuch bis zu dem Zeitpunkt, an dem feststeht, wer das Ehrenmitglied 2003 sein wird. Über die Hauptsache wurde nicht entschieden -- ganz im Gegensatz zu der Halbwahrheit, die Sie in Ihrer unanständig triumphierenden Presseerklärung verbreitet haben. Ob der Verein die Vereinbarung angesichts der vom Gericht geäusserten Meinung hätte abschliessen müssen oder nicht, spielt insofern keine Rolle, als er sie in der Tat abgeschlossen hat und somit daran gebunden ist. Vielleicht kann "unser" Herr Rechtsanwalt Sie darüber aufklären, dass diese Vereinbarung gar nicht aufgekündigt werden kann, denn wenn das möglich wäre, hätte ich es längst getan. Selbstverständlich bleibe ich bei der auf der Website geäusserten Meinung, zu der ich jedes Recht habe und die ausserdem im Verhältnis zu dem, was ich wirklich empfinde, ziemlich harmlos ist.
Aber bitte, tun Sie mir den Gefallen und verklagen Sie mich.
Mit besten Grüssen,
--RN
Elegante Form des Rückzugs... [13.07.04]
Also schrieb HORIZONT am 17. Juni 2004: «Insider weisen jedoch darauf hin, dass nach den Diskussionen um die Kür des ADC-Ehrenmitglieds (Michael Schirner) und den Kunden des Jahres (Baden-Württemberg) die Wiederwahlchancen Turners gesunken sein dürften. Der freiwillige Verzicht könnte also auch als elegante Form des Rückzugs interpretiert werden.»
Die genannten Insider mögen sich bitte melden:
DADA-Klasse statt ADC-Masse [27.05.04]
Der ADC-Vorsitzende pflegt bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit zu verkünden, Deutschlands kreative Potenz sei nun auch international durchaus wettbewerbsfähig geworden.
Dossier «DADA-Klasse statt ADC-Masse» lesen...Verfasst von Rulfer am 27.05.04
Brandeins: Unter Pudeln [11.05.04]
Auf der Presseseite kann man den Artikel von Ralf Grauel lesen, der in der neuesten Ausgabe von "brandeins" erschienen ist. Trotz ein paar Kleinigkeiten, bei denen es einem die Augenbrauen hochzieht, ist doch interessant zu erfahren, welches Image der ADC sich inzwischen zugelegt hat.
Verfasst von Rulfer am 11.05.0428.501 Besucher, 216.491 Seitenansichten... [11.04.04]
Am 9. April war die Website 3 Monate online. Hier die Zahlen:
| Σ Σ Σ Ø Ø | Besucher Seitenansichten Postings Seitenansichten/Besucher Besuchsdauer/Besucher (min) | 28.501 216.491 819 7,59 8:58 |
ADC: Quantität lohnt sich [29.03.04]
Allen gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz geht es auch beim ADC-Wettbewerb nicht nur um Qualität, sondern auch um Quantität. Denn wie sich Jahr um Jahr immer wieder zeigt, werden diejenigen, die viel einsenden, auch oft ausgezeichnet. Das machen sich ein paar Agenturen mit der Strategie des Flächenbombardements zunutze: Einsenden auf Teufel komm' raus.
Dossier «ADC: Quantität lohnt sich» lesen...Verfasst von Rulfer am 29.03.04
Antrag an die ADC-Jahreshauptversammlung [20.03.04]
Folgender Antrag wurde am 18.03.2004 vorsorglich an die nächste Jahreshauptversammlung des Art Directors Club für Deutschland e.V. (ADC) gestellt:
Dossier «Antrag an die ADC-Jahreshauptversammlung» lesen...Verfasst von Rulfer am 20.03.04
Richtigstellungen zur Vereinbarung [16.03.04]
Teil der Vereinbarung, die ich am vergangenen Donnerstag eine Vereinbarung mit dem ADC-Vorstand abgeschlossen habe, ist eine gemeinsame Presseerklärung (siehe voriger Beitrag).
Dossier «Richtigstellungen zur Vereinbarung» lesen...Verfasst von Rulfer am 16.03.04
GEMEINSAME ERKLÄRUNG [12.03.04]
GEMEINSAME ERKLÄRUNG DES ART DIRECTORS CLUB FÜR DEUTSCHLAND E.V. (ADC) UND DES ADC-MITGLIEDS RULF NEIGENFIND:
AUSEINANDERSETZUNG BEENDET.
BEIDE SEITEN ERKLÄREN DIE AUSEINANDERSETZUNG UM DAS ADC-EHRENMITGLIED 2003 FÜR BEENDET.
DER ADC-VORSTAND SICHERTE ZU, DAS EHRENMITGLIED 2003 AUF DER NÄCHSTEN MITGLIEDERVERSAMMLUNG IN EINEM SATZUNGSKONFORMEN WAHLGANG BESTÄTIGEN ZU LASSEN.
DAS ADC-MITGLIED RULF NEIGENFIND ERKLÄRTE, IM GEGENZUG AUF RECHTSMITTEL GEGEN DIE VERGANGENEN WAHLEN ZU VERZICHTEN UND SICH AN DISKUSSIONEN ÜBER DIE BELANGE DES ADC KONSTRUKTIV ZU BETEILIGEN.
SEBASTIAN TURNER RULF NEIGENFIND
BERLIN/PARIS, 11. MÄRZ 2004
Das Verlassen des Komments [04.03.04]
In seiner gestrigen HANDELSBLATT-Kolumne hat Peter Heinlein folgendes geschrieben: «Der ADC überlässt Weiteres auch seinem Anwalt und verweist inoffiziell einerseits darauf, dass Neigenfind mit der Einschaltung des Anwalts den Komment unter Mitgliedern verlassen habe. Andererseits sei ja auch sein Lebenslauf viel sagend...»
Dossier «Das Verlassen des Komments» lesen...Verfasst von Rulfer am 04.03.04
Wahlen zum Ehrenmitglied und Kunden des Jahres ungültig [25.02.04]
Die Wahlen zum Ehrenmitglied 2003 und zum Kunden des Jahres 2003 sind ungültig. Deshalb wird die Stimmensammlung für eine ausserordentliche Mitgliederversammlung jetzt eingestellt. Für mehr Informationen bitte hier klicken.
Verfasst von Rulfer am 25.02.04::::::Neuer Anlauf:::::: [17.02.04]
Wichtigste Information vorab: Zum Stichtag Freitag, 13., haben wir das Ziel, 42 Antragsunterstützer für eine ausserordentliche Mitgliederversammlung zu gewinnen, knapp verfehlt. Das ist aber weiter nicht verwunderlich, denn am 3. Februar musste die Fax-Aktion bekanntlich unterbrochen werden. Ausserdem will der ADC-Vorstand die mehrheitlich eingegangenen Faxe ohnehin nicht als gültig anerkennen, weil sie keine "Schriftform" haben.
Dossier «::::::Neuer Anlauf::::::» lesen...Verfasst von Rulfer am 17.02.04
Einer dummt immer [16.02.04]
Die Berichte über die Ehrenmitglied-Aktion im SPIEGEL, Handelsblatt und w&v haben nun auch jemanden in der HORIZONT-Redaktion aufgeweckt. Dieser Klaus Janke kommentiert in der «Medienschau» der letzten Ausgabe ein Ereignis, das sich in den Nachrichtenspalten seines eigenen Blattes seit nunmehr 5 Wochen noch nicht ereignet hat (ausser in den Spalten des vortrefflichen Spiesser Alfons, der sich allerdings auch als Kommentator und nicht als Berichterstatter versteht).
Dossier «Einer dummt immer» lesen...Verfasst von Rulfer am 16.02.04
Wohlwollende Pressegeräusche [13.02.04]
Heute veröffentlicht W&V unter der Überschrift «ADC will Neigenfind ausbremsen» einen Artikel mit dazugehörigem Kommentar, die beide relativ wohlwollende Geräusche zur Aktion machen. Mit der unerwartet müpfigen Tendenz dürfen die Leidtragenden der Branchenpresse jedenfalls zufrieden sein. Dennoch gibt es ein paar Schieflagen, die gerade gerückt werden wollen.
Dossier «Wohlwollende Pressegeräusche» lesen...Verfasst von Rulfer am 13.02.04
Von Gürtellinien, die flöten gehen... [11.02.04]
Der Vorstand hat sich nun endlich auch an die ADC-Mitglieder gewandt. Und ein im typischen HP-Albrecht-Stil verfasstes E-mail versandt, dem der Beitrag Michael Preiswerks als Anhang beigefügt war. Dieses Papier scheint die Basis der Vorstandsmeinung zu sein, obwohl es, wie die Besucher dieser Website lesen konnten, in seiner Essenz längst dem Widerspruch zum Opfer gefallen ist.
Dossier «Von Gürtellinien, die flöten gehen...» lesen...Verfasst von Rulfer am 11.02.04
Genüssliches Pressefest [09.02.04]
Nun hat sich also auch der SPIEGEL mit dieser Website befasst. Am 9. Januar auf dem Internet, am 9. Februar im SPIEGEL—und dazwischen 4 Wochen, in denen der Vereinsvorstand eine Gelegenheit nach der anderen verpasst hat, es gar nicht so weit kommen zu lassen.
Dossier «Genüssliches Pressefest» lesen...Verfasst von Rulfer am 09.02.04
Auf Zeit spielen... [06.02.04]
...ist wohl die Strategie des Vorstands. Am 27. Januar habe ich eine relativ simple Frage gestellt (siehe weiter unten). Darauf bekam ich am 3. Februar die berühmte "Schriftform"-Antwort, die jedoch der Anwalt des Vorstandes offensichtlich nicht in Schriftform gegeben hat. Daraufhin bat ich sofort, dieses telefonische Gutachten doch bitte schriftlich und auf meine Kosten einzuholen. Dabei ging ich davon aus, dass der Anwalt über die von ihm telefonisch übermittelte Auskunft eine schriftliche Notiz übersendet. Heute aber ist der 6. Februar und mir wird mitgeteilt, dass das Gutachten in Schriftform erst Ende nächster Woche (13. Februar) vorliegen wird (ganz abgesehen davon, dass der Anwalt für das Niederschreiben der 4 Zeilen, deren Essenz wir alle schon kennen, ein Zeilenhonorar von je 262,50 Euro, insgesamt also 1.050 Euro, plus MWSt. verlangt). Damit ist wegen der Fristenregelung praktisch ausgeschlossen, dass noch vor Berlin eine Mitgliederversammlung einberufen werden kann. Deshalb habe ich beschlossen, jetzt einen Anwalt einzuschalten, der die Schritte prüft, die der Rechtsweg zulässt. Mehr demnächst.
Verfasst von Rulfer am 06.02.046.084 Besucher, 89.461 Seitenansichten... [06.02.04]
Heute ist die Website 4 Wochen online. Im Schwarzen Brett gibt es wieder eine schöne Grafik. Hier die Zahlen:
| Σ Σ Σ Ø Ø | Besucher Seitenansichten Postings Seitenansichten/Besucher Besuchsdauer/Besucher (min) | 6.084 89.461 221 14,7 12:46 |
Der Vorstand: Faxe haben keine Schriftform... [03.02.04]
Liebes ADC-Mitglied,
leider muss ich die Ende letzter Woche gestartete Aktion zur Unterstützung des Antrags auf eine ausserordentliche Mitgliederversammlung vorläufig ab- oder besser unterbrechen. Hier die Gründe.
Dossier «Der Vorstand: Faxe haben keine Schriftform...» lesen...Verfasst von Rulfer am 03.02.04
Start der Abwahl-Kampagne [28.01.04]
Heute ging das Mail an die ADC-Mitglieder raus, in dem ich um Unterstützung meines Antrags auf Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung bitte. Hier alles weitere.
Verfasst von Rulfer am 28.01.04Ehrenmitglied: Ehrenmitglied unnötig [26.01.04]
Der ADC ist «angestaubt», hat sich zu viele «Nebenaktivitäten» aufgeladen; die Juries beurteilen Kreativität unter Druck von «Lobbies», die Juryergebnisse sind «zum grossen Teil politisch», die Jurierung ist eine «lahme basisdemokratische Veranstaltung», die meisten Vorstandsmitglieder sind mit «überflüssigen» Aufgaben betraut, die «eine Sekretärin erledigen könnte» und—man höre und staune—«wozu müssen Ehrenmitglieder gewählt werden?»
Dossier «Ehrenmitglied: Ehrenmitglied unnötig» lesen...Verfasst von Rulfer am 26.01.04
Der Vorstand spricht [21.01.04]
Presserklärung des ADC-Vorstands zum ADC-Ehrenmitglied 2004 Professor Michael Schirner:
Berlin, 20. Januar 2004. Im Rahmen seiner heutigen Vorstandssitzung hat der Vorstand des Art Directors Club (ADC) auch über die Initiative des Mitglieds Rulf Neigenfind beraten, dem Ehrenmitglied des Jahres, Professor Michael Schirner, auf einer ausserodentlichen Hauptversammlung diese Ehrung abzuerkennen. Der ADC-Vorstand stellt dazu fest, dass weder die formale Korrektheit der Wahl noch die Bedeutung der Lebensleistung von Schirner für die Kommunikationsbranche angezweifelt werden. Er betrachtet deswegen die Initiative als ungerechtfertigt.
Verfasst von Rulfer am 21.01.04Was W&V schreibt [15.01.04]
Aufruf zur Abwahl von ADC-Ehrenmitglied Schirner
Es kracht gewaltig im Club der Kreativen: Auf einer Website im ADC-Look (rulf.neigenfind.com) streiten sich zahlreiche Mitglieder, ob die Wahl Michael Schirners zum Ehrenmitglied des Jahres 2003 gerechtfertigt war. Initiator Rulf Neigenfind, der seit 17 Jahren in Paris wohnt, fordert Schirners Abwahl. Er wirft dem Kollegen vor, viele der Arbeiten, die ihn gross gemacht haben, stammten nicht von ihm, und nennt unter anderem die Jägermeister-Kampagne ('Ich trinke Jägermeister') oder die IBM-Werbung ('SchreIBMaschine'). Neigenfind: 'Das ist ein Skandal. So jemand kann kein Vorbild sein.' Weiter...
Dossier «Was W&V schreibt» lesen...Verfasst von Rulfer am 15.01.04
Die Mailbox klingelt nur einmal [13.01.04]
Carlos" gestriges Mail ging über den offiziellen ADC-Mailverteiler an alle ADC-Mitglieder. Naiv, wie ich bin, dachte ich, was dem einen ziemt, gilt auch für den anderen und sandte meine Antwort mailwendend an denselben Verteiler. Als sich nach einer Stunde immer noch nichts tat, erkundigte ich mich, was denn los sei. Hier die Antwort...
Dossier «Die Mailbox klingelt nur einmal» lesen...Verfasst von Rulfer am 13.01.04
Die Retourkutsche [12.01.04]
Nun hat also Carlos Obers sein gewichtiges Wort erhoben und an alle Mitglieder ein Mail verschickt. Und ich habe brav darauf geantwortet. Zusammengefasst unterstellt mir Carlos, ich könne das Ehrenmitglied aus Medaillen-Neid nicht leiden (und verbreitet dabei eine dumme Falschmeldung). Ich fordere Carlos in meiner Antwort heraus, sich doch mal sachlich mit den ganzen Vorwürfen gegen die charakterliche und professionelle Eignung des Ehrenmitglieds auseinanderzusetzen.
Dossier «Die Retourkutsche» lesen...Verfasst von Rulfer am 12.01.04
Die Abwahlkampagne [10.01.04]
Etwas überrascht habe ich festgestellt, dass der Zweck dieser Website offenbar nicht so eindeutig rüberkommt wie ich dachte. Es geht hier nicht in erster Linie darum, das Ehrenmitglied 2003 mit der Wahrheit zu beschimpfen. Es geht darum, das Ehrenmitglied 2003 abzuwählen und ein neues, dem Ansehen des ADC würdigeres Ehrenmitglied zu wählen.
Damit das besser verstanden wird, gibt es ab sofort eine neue Abteilung auf dieser Website «ABWAHL». Hier geht es nicht nur um die Abwahl, sondern auch um konstruktive Vorschläge, wie Skandale bei der Wahl von Ehrenmitglied und Kunde des Jahres künftig vermieden werden können.
Die «RANDNOTIZEN» heissen jetzt «NEWS», obwohl ich unnötige Anglizismen auf diese Site eigentlich vermeiden wollte. Aber mit «NEWS» lässt sich in der Navigationsleiste Platz sparen.
Verfasst von Rulfer am 10.01.04Es tut sich was [10.01.04]
In den ersten 24 Stunden nach der Aussendung hatte die Website laut Urchin Traffic-Monitor 251 Besucher, die sich durchschnittlich fast 12 Seiten anschauten und sich dazu mehr als 12 Minuten Zeit liessen.
Bei 378 versandten Mails, von denen ungefähr 25 unzustellbar waren, liegt Erfolgsquote nördlich von 70 Prozent. Hier die Statistik:
| Σ Σ Σ Ø Ø | Besucher Seitenansichten Einsendungen Seitenansichten/Besucher Besuchsdauer/Besucher (min) | 251 2.910 24 11,59 12:28 |
Bitte weiter so.
[Aktualisierung Samstag: Am Samstag waren es dann "nur" noch 82 Besucher, die sich jedoch mit durchschnittlich über 23 Minuten doppelt so viel Zeit liessen. Vielleicht waren da auch Rechtsanwälte drunter. Aber arbeiten die denn Samstags?
Aktualisierung Sonntag: Am Sonntag gab es 73 Besucher, die aber noch länger, durchschnittlich über 27 Minuten, auf der Site weilten.]
Nein, neiner geht"s nicht [06.01.04]
Obwohl ich mein Wahlrecht bei der Jahreshauptversammlung nicht wahr- und auch das Protokoll erst kurz vor Weihnachten zur Kenntnis genommen habe, erlaube ich mir, mit der Wahl dieses Ehrenmitglieds nicht einverstanden zu sein. Es geschieht mir recht, dass ich mir wegen des verspäteten Neins jetzt die Mühe machen musste, eine Protest-Website zusammen zu nageln.
Dossier «Nein, neiner geht"s nicht» lesen...Verfasst von Rulfer am 06.01.04