DAS EHRENMITGLIED
Antrag an die ADC-Jahreshauptversammlung [20.03.04 16:33 | ZURÜCK]

Folgender Antrag wurde am 18.03.2004 vorsorglich an die nächste Jahreshauptversammlung des Art Directors Club für Deutschland e.V. (ADC) gestellt:

Die Versammlung möge

1. Werner Butter zum Ehrenmitglied für das Jahr 2003 wählen (falls Werner Butter als Kandidat nicht mehr zur Verfügung steht: Pierre Mendell);

2. die AUDI AG zum Kunden des Jahres für das Jahr 2003 wählen.


Begründung:

Wegen eines Satzungs- und Gesetzesverstosses waren die Wahlen des Ehrenmitglieds und des Kunden des Jahres vom 13. September 2003 ungültig. Dies wurde durch anwaltliches Gutachten festgestellt.

Der ADC-Vorstand liess zunächst verlauten, das rechtlich mangelhafte Verfahren sei durch "Gewohnheitsrecht" gedeckt, strebte dann aber einen Vergleich an, der am 11. März 2004 abgeschlossen wurde.

Darin verpflichtete sich der ADC, das Ehrenmitglied 2003 durch eine "gesetzes- und satzungskonforme Wiederholung der Wahlen" auf der nächsten Jahreshauptversammlung bestätigen zu lassen.

Am 12. März 2004 informierte der Vorstand die ADC-Mitglieder über die Vereinbarung per Rundmail. Darin wurde die zugestandene Wahlwiederholung jedoch fälschlicherweise als "bestätigender Beschluss" bezeichnet.

Gleichzeitig wurde den Mitgliedern mitgeteilt, dass die Ehrung des nicht ordentlich gewählten Kandidaten "planmässig" am 20. März 2004 stattfinden werde. Dies ist ein eindeutiger Verstoss gegen die Vereinbarung, denn ein Ehrenmitglied, dessen Wahl im Herbst 2004 erst noch stattfinden muss, darf nicht bereits im Frühjahr 2004 geehrt werden.

Da Wahlen nach Gesetz und Satzung in ihrem Ergebnis grundsätzlich offen sein müssen, bedeutet eine Wiederholung der Wahl, dass das Ehrenmitglied 2003 neu gewählt werden muss. Zwar besteht durchaus die Möglichkeit, dass der vom Vorstand präferierte Kandidat wiedergewählt wird, aber es ist nicht hundertprozentig sicher. Deswegen ist die Ehrung am 20. März 2004 voreilig und stellt zudem eine unzulässige Bevorzugung eines der möglichen Kandidaten dar.

Weil der ADC-Vorstand an der Ehrung des nicht ordentlich gewählten Kandidaten für das Ehrenmitglied 2003 offenbar festhält und damit gegen Inhalt und Geist der Vereinbarung verstösst, habe ich mich entschlossen, in diesen Antrag auch den Kunden des Jahres 2003 einzubeziehen.

Selbstverständlich wird der Antrag zurückgezogen, wenn der ADC-Vorstand mir vor der Festlegung der Tagesordnung für die Jahreshauptversammlung 2004 bindend mitteilt, dass die Wahlwiederholung für das Ehrenmitglied 2003 und den Kunden des Jahres 2003 auf der Grundlage der Vereinbarung vom 11. März 2003 stattfinden werden.

Rulf Neigenfind
Paris, 18. März 2004

ADC-Mitglieder, die diesen Antrag unterstützen wollen, sind herzlich dazu eingeladen.

Verfasst von Rulfer am 20.03.04 16:33