DAS EHRENMITGLIED
Richtigstellungen zur Vereinbarung [16.03.04 00:05 | ZURÜCK]

Teil der Vereinbarung, die ich am vergangenen Donnerstag eine Vereinbarung mit dem ADC-Vorstand abgeschlossen habe, ist eine gemeinsame Presseerklärung (siehe voriger Beitrag).

Diese gemeinsame Erklärung ist leider von vielen als "die" Vereinbarung schlechthin missverstanden worden. Die Vereinbarung ist jedoch in den entscheidenden Punkten sehr viel präziser als die Presseerklärung.

Die Presseerklärung wurde am späten Freitagnachmittag an alle ADC-Mitglieder verschickt. Allerdings konnte es der Vorstand nicht lassen, sie mit folgendem Kommentar zu begleiten:

"Herr Neigenfind wird die von ihm erwogene Klage gegen die Form der Wahl des Ehrenmitgliedes nicht anstrengen. Die bei Herrn Neigenfind bestehenden rechtlichen Bedenken werden dafür durch einen bestätigenden Beschluss auf der kommenden Mitgliederversammlung im September ausgeräumt."

Leider werden in den zwei Sätzen dieses Kommentars gleich drei Unwahrheiten verbreitet:

Erstens wäre die Klage nicht gegen die "Form der Wahl" angestrengt worden, sondern um die Nichtigkeit der Wahl festzustellen.

Zweitens handelt es sich hier nicht um bei mir "bestehende rechtliche Bedenken", sondern um Gesetzes- und Satzungsverstösse, die von einem renommierten Vereinsrechtler ganz ohne meine Mithilfe festgestellt wurden.

Drittens hat der Vorstand sich in der Vereinbarung nicht zu einem "bestätigenden Beschluss", sondern zu einer Wiederholung der Wahl verpflichtet.

Diese mehr als schiefe Auslegung der Vereinbarung zeigt, dass der Vorstand deren Tragweite entweder nicht verstanden hat oder nicht verstehen will.

Interessant ist auch, mit welchen Kommentaren die Vereinbarung der Presse von unserem Vorstandssprecher erläutert wurde. Mehrere Journalisten haben mich angerufen und mir berichtet, Herr Turner habe ihnen bedeutet, die Vereinbarung sei ohne jede praktische Bedeutung. Sie sei nur abgeschlossen worden, um mich, einen notorischen Nörgler, ruhig zu stellen und mir zu erlauben, das Gesicht zu wahren. Bei denjenigen, die meine Initiative unterstützen, handele es sich um Spinner und pathologische Querulanten. Weiter gab Herr Turner zu verstehen, er habe auf ganzer Linie gesiegt, denn auf der nächsten Mitgliederversammlung werde es weder eine Wiederholung der Wahl des Ehrenmitglieds noch des Kunden des Jahres geben -- bestenfalls einen "Bestätigungsbeschluss". Nebenher versucht er, meine Motive mit der Lüge zu diskriminieren, Herr Schirner habe mich damals gefeuert (was jedoch schon deshalb nicht sein kann, weil ich diesem Herrn nie unterstellt war).

Ich denke, dass diese Art von "Öffentlichkeitsarbeit" nun doch ein paar Richtigstellungen und Präzisierungen erforderlich macht:

-- Die Vereinbarung kam zustande, weil der Vorstand entweder entsprechend rechtsberaten wurde oder womöglich auch selbst eingesehen hat, dass weder das Ehrenmitglied noch der Kunde des Jahres rechtmässig gewählt wurden. Der Stuttgarter Zeitung gegenüber deutete Herr Turner an, der Vorstand wappne sich "für eine juristische Niederlage". Verteidigen wollte der Vorstand sich auch plötzlich nicht mehr mit dem ursprünglich ins Feld geführten Argument des "Gewohnheitsrechts", sondern indem er mir eine Batterie von Gegenklagen wegen Verletzungen von Urheberrechts-, Marken- und Persönlichkeitsrechten angedroht hat.

-- Selbstverständlich betrifft die Nichtigkeit der Wahl des Ehrenmitglieds auch die Wahl des Kunden des Jahres. Letzterer wurde zwar auf ausdrücklichen Wunsch des Herrn Turner aus der Vereinbarung herausgelassen, ist und bleibt aber dennoch nicht gewählt. Im Übrigen hat meine Initiative ja nie auf den Kunden des Jahres abgezielt, weshalb ich schon früh angeboten hatte, den Kunden des Jahres aus der Sache herauszuhalten, sofern der Vorstand zusichert, dass das Ehrenmitglied -- wie jetzt vereinbart -- neu gewählt werden muss. Dies wurde vom Vorstand jedoch zunächst und bis letzten Donnerstag rundweg abgelehnt.

-- Der Abschluss der Vereinbarung vom 11. März repariert die Satzungsverstösse bei den Wahlen keineswegs. Sie bleiben bestehen und können auch nicht durch einen "bestätigenden Beschluss über der Form der Wahl" (was der Herr Turner gerne machen würde) wieder gutgemacht werden (das gilt im Prinzip auch für die Wahlen in den früheren Jahren). Lediglich für die Zukunft kann das Wahlverfahren geändert werden, und zwar ausschliesslich durch eine Satzungsänderung.

-- Die Tatsache, dass ich auf Rechtsmittel verzichte, bedeutet nicht, dass nicht ein anderes Mitglied Rechtsmittel in derselben Sache einlegen könnte. Herr Turner hat seinem Kunden des Jahres allerdings versichert, dass in dieser Beziehung keine Gefahr bestehe, denn ausser drei notorischen Querulanten stünden sämtliche ADC-Mitglieder wie ein Mann hinter ihm. Dabei übersieht er freilich, dass nur einer dieser 3 Querulanten einen Antrag an die kommende Mitgliederversammlung zu stellen bräuchte, in dem die Wiederwahl des Ehrenmitglieds und des Kunden des Jahres auf der Basis der Vereinbarung gefordert wird.

-- Schliesslich noch ein Punkt: Der Vorstandssprecher Turner verkündet ständig, ich hätte die erforderlichen 10 Prozent der Mitglieder nicht erreicht und würde deshalb als "schlechter Verlierer" (ADC-Pressemeldung vom 2. März) mit Rechtsmitteln drohen. Abgesehen davon, dass mir schleierhaft ist, woher Herr Turner die Information über die angeblich nicht erreichten 10 Prozent hat, möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass die Stimmensammlung abgebrochen wurde, weil weder eine ordentliche noch eine ausserordentliche Mitgliederversammlung ein Ehrenmitglied abwählen kann, das nicht rechtmässig gewählt wurde.

Ich finde es besonders traurig, dass Herr Turner nur wenige Augenblicke, nachdem er mir per E-mail seine "Freude" über die Beendigung der Auseinandersetzung ausgedrückt hatte, eine derartig fragwürdige Kampagne gestartet hat.

Eine persönliche Bemerkung zum Schluss: Dass ich dies alles in ungewohnter Milde ausdrücke, sollte nicht als Ausdruck meiner Verärgerung und Enttäuschung missverstanden werden. Die Milde ist ausschliesslich dem mässigenden Einfluss meines Anwalt zuzuschreiben.

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Wortlaut der Vereinbarung.

1. Der Vorstand des ADC verpflichtet sich, das Ehrenmitglied 2003 durch eine gesetzes- und satzungskonforme Wiederholung der Wahlen auf der nächsten Jahreshauptversammlung (voraussichtlicher Termin: September 2004) bestätigen zu lassen.

2. Im Gegenzug verzichtet Rulf Neigenfind darauf, Rechtsmittel gegen die Wahlen vom 13. September 2003 sowie die Wahlen in früheren Mitgliederversammlungen einzulegen.

3. Beide Parteien werden nach Abschluss dieser Vereinbarung die beigefügte gemeinsame Presseerklärung veröffentlichen.

4. Ergänzend wird vereinbart:

4.1 Rulf Neigenfind wird alle negativen Äusserungen über den ADC oder den ADC-Vorstand, soweit sie von ihm selbst verfasst worden sind, von der Website rulf.neigenfind.com entfernen. Die gemeinsame Presseerklärung wird auf die erste Seite der Website gestellt. Rulf Neigenfind wird ausserdem das ADC-Logo von der Website entfernen und deren Design ändern.

4.2 Der ADC und die Mitglieder des ADC-Vorstandes erklären im Gegenzug, dass sie bzw. der ADC wegen der Aufmachung und der Inhalte der Website rulf.neigenfind.com, so wie sie bis zu der Durchführung der unter 4.1 vereinbarten Änderungen aus dem internet abrufbar waren bzw. sind, keine rechtlichen Schritte unternehmen werden.

Die zu 3. vereinbarte Presseerklärung soll folgenden Wortlaut haben:

Gemeinsame Erklärung des Art Directors Club für Deutschland e.V. (ADC) und des ADC-Mitglieds Rulf Neigenfind

Auseinandersetzung beendet

Beide Seiten erklären die Auseinandersetzung um das ADC-Ehrenmitglied 2003 für beendet.

Der ADC-Vorstand sicherte zu, das Ehrenmitglied 2003 auf der nächsten Mitgliederversammlung in einem satzungskonformen Wahlgang bestätigen zu lassen.

Das ADC-Mitglied Rulf Neigenfind erklärte, im Gegenzug auf Rechtsmittel gegen die vergangenen Wahlen zu verzichten und sich an Diskussionen über die Belange des ADC konstruktiv zu beteiligen.


Sebastian Turner Rulf Neigenfind
Berlin/Paris, 11. März 2004

Verfasst von Rulfer am 16.03.04 00:05