DAS EHRENMITGLIED
Das Verlassen des Komments [04.03.04 14:28 | ZURÜCK]

In seiner gestrigen HANDELSBLATT-Kolumne hat Peter Heinlein folgendes geschrieben: «Der ADC überlässt Weiteres auch seinem Anwalt und verweist inoffiziell einerseits darauf, dass Neigenfind mit der Einschaltung des Anwalts den Komment unter Mitgliedern verlassen habe. Andererseits sei ja auch sein Lebenslauf viel sagend...»

In diesem «Einerseits/Andererseits» wird zitiert, was den Journalisten «inoffiziell» zugeflüstert wurde, als man ihnen die notorische ADC-Presseinformation überreichte. Das wirft ein paar Fragen auf.

1. Ist der ADC-Vorstand nicht schon vor dem Neigenfind zum Anwalt gelaufen, wg. Schriftform von Mails und Faxen? Hat also der ADC-Vorstand den «Komment» (lt. Wahrig «Gesamtheit der Sitten u. Bräuche in einer Studentenverbindung; student. Brauch» -- aha!) als erster verlassen? Oder muss man das «Einerseits» so verstehen, dass der ADC-Vorstand jederzeit einen Anwalt konsultieren darf, ohne den Komment zu gefährden, während ein einfaches Mitglied, das wagt, exakt dasselbe zu tun, gegen die Sitten und Bräuche unseres Vereins verstösst?

2. Bewertet der ADC-Vorstand dieses angebliche Verlassen des «Komments» bereits als «wichtigen Grund» oder gar als «Schädigung des Ansehens», was ihm nach ¶ 4.1 d) der ADC-Satzung das Recht gäbe, den Neigenfind per einfacher Mehrheit aus dem ADC auszuschliessen? Wenn nicht, warum wird «inoffiziell» darauf verwiesen? Oder sollte damit den restlichen 419 ADC-Mitgliedern signalisiert werden, dass der ADC-Vorstand es nicht duldet, wenn ein einfaches Mitglied seine Rechte anwaltlich überprüfen lässt? Und im Renitenzfall mit «inoffizieller» Ausgrenzung und Indiskretion zu rechnen ist?

3. Was verbirgt sich hinter dem «inoffiziellen» Verweis auf einen «viel sagenden Lebenslauf»? Ist der Neigenfind richtig informiert, dass es sich dabei um eine satte Ladung Schlamm & Schmutz handelt, mit der man ihn bei der überraschend sympathisierenden Presse platt machen wollte (was aber beim HANDELSBLATT schon mal nicht geklappt hat)? Auf welchen Satzungsparagraphen beruft sich der ADC-Vorstand—im Aussenverhältnis übrigens permanent vertreten durch seinen Sprecher—, wenn er einen Dissidenten mit falschen und kalamitösen Äusserungen diffamiert? Wo bleibt die sachliche Widerlegung der Vorwürfe & Anschuldigungen? Oder muss der ADC-Vorstand und sein Sprecher in deren Ermangelung darauf zurückgreifen, den Überbringer der schlechten Botschaften zu diskreditieren?

4. Was ist eigentlich von einem Vereinsvorstand und seinem Sprecher zu halten, der es seit dem Beginn der Initiative vor 8 Wochen nicht für nötig hielt, auch nur ein einziges Mal mit dem Neigenfind Kontakt aufzunehmen (sieht man von den eher freundschaftlich-belustigenden, jedoch in keiner Weise offiziellen Telefonaten mit Bulle Berndt ab)? Ist dem Vereinsvorstand das einzelne Vereinsmitglied egal, weil es bloss ein mickriges Vierhundertzwanzigstel der Mitgliedschaft ausmacht? Was ist das für ein Vorstand, der nicht nur ohne Beweise verbreitet, der Neigenfind habe die 10 Prozent nicht geschafft, sondern das auch noch als monumentalen Triumph verkauft? Statt betroffen und beunruhigt festzustellen, dass der ADC zu einem laschen Konsensus-Haufen verkommen ist?

5. Wie finden wir, dass der ADC-Vorstand Pressemitteilungen im Namen des Vereins herausgibt, die praktisch pro Satz eine falsche Behauptungen enthalten:

• Dass die ADC-Sektionen die Wahl des Ehrenmitglieds bestätigt hätten, obwohl nur eine einzige das getan hat. Alle anderen Sektionen haben den Fall lediglich mehr oder weniger aufgeregt diskutiert.

• Dass der Neigenfind das Abwahlbegehren abgebrochen hat, weil er die 10 Prozent nicht erreichen konnte, obwohl der Abbruch deshalb erfolgte, weil weder eine ordentliche noch eine ausserordentliche Mitgliederversammlung ein Ehrenmitglied abwählen kann, das gar nicht gewählt worden ist.

• Dass der Neigenfind einen Anwalt eingeschaltet habe, weil er an der 10-Prozent-Hürde gescheitert sei und sich deshalb «als schlechter Verlierer» erweise, obwohl das eine nichts mit dem anderen zu tun hat. Der Neigenfind-Anwalt sollte ursprünglich nur die vom ADC-Anwalt geforderte Schriftform überprüfen und hat dabei ganz alleine und per Zufall festgestellt, dass die Wahlen von vornherein ungültig sind.

• Dass es sich bei der Feststellung, die Wahl sei formal anfechtbar, um eine «Vermutung von Neigenfind» handele, obwohl dem ADC-Vorstand ein Schreiben eines renommierten Vereinsrechtlers vorliegt, in dem die Nichtigkeit der Wahlen im Detail begründet wird.

• Dass die Auseinandersetzungen ein Ende und die Wahl des Ehrenmitglieds ihre Bestätigung gefunden habe, obwohl der ADC-Vorstand weiss, dass die Auseinandersetzung nur dann beendet sein wird, wenn er sich bis 5. März der Forderung, die ungültigen Beschlüsse nicht rechtswidrig auszuführen, unterworfen hat.

Und schliesslich: Ist es überhaupt akzeptabel, dass der ADC die Mitgliedsbeiträge für eine PR-Agentur zum Fenster hinauswirft, statt sie wie jede anständige berufsständische Interessensorganisation (und das will der ADC ja sein) in einen Justitiar zu investieren, der für Rechtsordnung und Rechtssicherheit sorgt?

Verfasst von Rulfer am 04.03.04 14:28