...ist wohl die Strategie des Vorstands. Am 27. Januar habe ich eine relativ simple Frage gestellt (siehe weiter unten). Darauf bekam ich am 3. Februar die berühmte "Schriftform"-Antwort, die jedoch der Anwalt des Vorstandes offensichtlich nicht in Schriftform gegeben hat. Daraufhin bat ich sofort, dieses telefonische Gutachten doch bitte schriftlich und auf meine Kosten einzuholen. Dabei ging ich davon aus, dass der Anwalt über die von ihm telefonisch übermittelte Auskunft eine schriftliche Notiz übersendet. Heute aber ist der 6. Februar und mir wird mitgeteilt, dass das Gutachten in Schriftform erst Ende nächster Woche (13. Februar) vorliegen wird (ganz abgesehen davon, dass der Anwalt für das Niederschreiben der 4 Zeilen, deren Essenz wir alle schon kennen, ein Zeilenhonorar von je 262,50 Euro, insgesamt also 1.050 Euro, plus MWSt. verlangt). Damit ist wegen der Fristenregelung praktisch ausgeschlossen, dass noch vor Berlin eine Mitgliederversammlung einberufen werden kann. Deshalb habe ich beschlossen, jetzt einen Anwalt einzuschalten, der die Schritte prüft, die der Rechtsweg zulässt. Mehr demnächst.
Verfasst von Rulfer am 06.02.04 12:10