DAS EHRENMITGLIED
Die Jury als SB-Laden [04.01.04 13:27 | ZURÜCK]

Das Ehrenmitglied und sein Einsatz für die Erhöhung der Qualitätsmassstäbe des ADC: Weiss das Ehrenmitglied überhaupt, was gute Werbung ist? Zahlreiche seiner Auslassungen lassen daran zweifeln, zum Beispiel: "Der Standard der deutschen Anzeigen und Plakate ist der höchste der Welt."

Kann das Ehrenmitglied folglich beurteilen, was gute Werbung ist? Sein Verhalten als Vorsitzender einer ADC-Jury spricht nicht gerade dafür. Denn hat es hier die Juroren nicht dazu angestiftet, den Qualitätsmassstab für mediallenwürdige Arbeiten niedriger zu legen? Mit dem Ergebnis, dass schliesslich statt gar keiner nicht weniger als 22 Medaillen vergeben wurden, darunter bezeichnenderweise auch eine für sich selbst.

Das hat damals zahlreiche Proteste in der Werbeszene und den Autor zu einem Antrag provoziert, der ADC-Vorstand möge das Ehrenmitglied vom Jury-Vorsitz abberufen.

Antrag vom 17. Januar 1990:

Der Vorstand des Art Directors Club für Deutschland (ADC) e.V. möge die Wahl von Herrn Michael Schirner zum Vorsitzenden der Jury 2 für ungültig erklären und einen neuen Vorsitzenden wählen lassen.

BEGRÜNDUNG

Die Wahl von Herrn Schirner widerspricht in mehreren Punkten der Vereinssatzung:

1. Herr Schirner hat als Vorsitzender der letztjährigen Jury für TV, Werbefilm, Funk die übrigen JuryMitglieder dazu angestiftet, den Qualitätsmassstab zur Beurteilung der eingesandten Arbeiten zu senken, mit dem Ziel, auch schwächere Einsendungen darunter auch eigene Arbeiten mit Medaillen auszeichnen zu können. Dies widerspricht ¶ 1, Abs. 1 b) und c) der Satzung. Da Wiederholungsgefahr besteht, muss Herr Schirner als JuryVorsitzender abgesetzt werden.

2. Einlassungen wie "Werbung ist Kunst" oder "Der Standard der deutschen Anzeigen und Plakate ist der höchste der Welt" (siehe ADC-Annual 1989, Seite 188) lassen befürchten, dass Herr Schirner befangen und schon allein deshalb gar nicht in der Lage ist, ein fachmännisches Urteil bezüglich des Qualitätsstandards der deutschen Printwerbung zu fällen. Dies wäre schon mit dem Amt eines Jurors unvereinbar, erst recht jedoch mit dem des Vorsitzenden. Auch hier ist ¶ 1, Abs. 1 ff. der Satzung zu berücksichtigen.

3. Des weiteren ist die Eignung des Herrn Schirner zum Vorsitzenden einer ADC-Jury in Zweifel zu ziehen, da inzwischen bekanntgeworden ist, dass er sich mehrfach am geistigen Eigentum Dritter vergriffen hat. In einem Fall wurde ihm sogar gerichtlich untersagt, eine Arbeit früherer Kollegen als seine Idee auszugeben. Er hat damit objektiv gegen "anerkennenswerte Einzelinteressen" von ADC-Mitgliedern verstossen, was lt. ¶ 4, Abs. 1 c) der Satzung sogar einen Ausschluss aus dem Verein rechtfertigen würde. Daraus folgt, dass weder die Berufung in eine Jury noch die Bestellung zum JuryVorsitzenden zulässig Ist.

Aus diesen Gründen bitte ich um Annullierung der Wahl des Herrn Schirner. Sollte der Vorstand aus Satzungsgründen nicht dazu in der Lage sein, beantrage ich das nach der Satzung zulässige Verfahren für denselben Zweck. Vorsorglich teile ich mit, dass ich andernfalls die Ergebnisse der Jury 2 anfechten werde.


Antwortschreiben des ADC-Vorstands vom 1. Februar 1990:

Der Vorstand hat über Ihren Antrag vom 17. 1. 1990 in der Sitzung vom 30. 1. 1990 nach vorheriger Einholung eines juristischen Gutachtens, das wir anliegend in Kopie beifügen, und nach eingehender Erörterung entschieden, Ihren Antrag negativ zu bescheiden.

Einerseits ist der Vorstand unter formaljuristischen Gesichtspunkten nicht in der Lage, Herrn Michael Schirner als Vorsitzenden der Jury 2 abzuberufen, andererseits sieht sich der Vorstand ausser Stande, eine Vorentscheidung über den Wahrheitsgehalt der Begründung Ihres Antrages zu treffen, ohne dass Sie diesen Sachverhalt näher substantiiert und belegt hätten.

Falls Sie Ihren Antrag vom 17. 1. 1990 unter dem Gesichtspunkt aufrecht erhalten wollen, dass Sie gegen Herrn Michael Schirner den Ausschluss aus dem Verein anregen wollen, ist es für die Meinungsbildung des Vorstandes erforderlich, dass Sie Ihre gegen Herrn Michael Schirner gerichteten Vorwürfe unter gleichzeitigem Beweisantritt konkretisieren, so dass der Vorstand in die Lage versetzt wird, in eine Prüfung der für einen Ausschluss unter ¶ 4 Ziffer 4.1 c) in der Satzung geregelten tatbestandlichen Voraussetzungen einzutreten.

Falls Sie die Begründung Ihres Antrages vom 17. 1. 1990 nicht innerhalb eines Monats unter Beifügung von prüfungsfähigen Nachweis n konkretisieren, geht der Vorstand davon aus, dass sich Ihr Antrag vom 17. 1. 1990 in vollem Umfang erledigt hat.

ART DIRECTORS CLUB FUR DEUTSCHLAND E. V.
Othmar Severin / Vorstand


Antrag erneuert am 11. Februar 1990:
Ich bedauere sehr, dass der Vorstand sich offenbar ausschliesslich auf das juristische Gutachten vom 25.1.1990 stützt. Da den Anwälten nicht sämtliche Unterlagen zur Beurteilung der Lage vorgelegen zu haben scheinen, ist dies leider in mehreren Punkten nicht stichhaltig.

Ich sehe mich deshalb gezwungen, meinen Antrag vom 17.1.1990 in vollem Umfang aufrechtzuerhalten. Hilfsweise beantrage ich die Abberufung von Herrn Michael Schirner als Jury-Mitglied wegen Befangenheit.

Sie schreiben, dass der Vorstand "einerseits unter formaljuristischen Gesichtspunkten nicht in der Lage (ist), Herrn Michael Schirner als Vorsitzenden der Jury 2 abzuberufen", andererseits sehe sich der Vorstand ausserstande, "eine Vorentscheidung über den Wahrheitsgehalt der Begründung Ihres Antrags zu treffen", ohne dass ich diesen Sachverhalt "näher substantiiert und belegt" hätte.

Ich schliesse daraus, dass der Vorstand meinen Antrag trotz formaljuristischer Ablehnung bei stichhaltiger Begründung dennoch annehmen würde.


Antwortschreiben des ADC-Vorstands vom 19. Februar 1990:

Mit der Begründung zu Ihrem Telefax vorn 11.02.1990 haben Sie klargestellt, nicht den Ausschluss des Herrn Michael Schirner als Mitglied des Art Directors Club für Deutschland (ADC) e.V. zu beantragen.

Es geht nicht um die Frage, ob der Vorstand Ihren Antrag vom 17.1.1990 annimmt, was selbstverständlich geschehen ist, sondern um die Frage, oh der Vorstand unter juristischen Gesichtspunkten in der Lage ist, antragsgemäss zu entscheiden

Wie wir Ihnen bereits mit Schreiben vom 1.2.1990 mitgeteilt haben, ist der Vorstand aus formellen juristischen Gründen nicht in der Lage, antragsgemäss zu entscheiden. Zur Begründung beziehen wir uns auf den Inhalt der gutachtlichen Stellungnahme der Rechtsanwälte Jung & Palmer vom 25.1.1990 [siehe Anhang, Anm.] und fügen ergänzend hinzu, dass die Mitglieder der Jury und nicht der Vorstand Herrn Michael Schirner als Vorsitzenden der Jury 2 in Kenntnis der von ihnen zitierten Publikationen im ADC Annual 1989 gewählt haben.

Sie werden mir sicherlich zustimmen, dss der Vorstand unter keinem Gesichtspunkt in der Lage ist, in diesen demokratischen Entscheidungsprozess der Mitglieder der Jury 2 einzugreifen.

Um Ihrem Anliegen im Rahmen des Möglichen dennoch Rechnung zu tragen, wird der Vorstand die Mitglieder der Jury 2 und Herrn Michael Schirner eindringlich bitten, ihren geässerten Bedenken Rechnung zu tragen und die satzungsmässigen Richtlinien unseres Vereins insbesondere im Rahmen der Jurierung peinlich genau zu beachten.

Ich bin zuversichtlich, dass der in Berlin anstehende Wettbewerb erfolgreich verlaufen wird.

ART DIRECTORS CLUB FÜR DEUTSCHlAND E.V.
Thomas Feicht
Vorstand


Weitere Begründung des Antrags vom 11. Februar 1990:

Vorab eine allgemeine Bemerkung: In den drei Punkten meiner Begründung habe ich Herrn Schirner im ersten Punkt die Qualifikation als Vorsitzender einer ADC-Jury, im zweiten sein fachliches Urteilsvermögen als Preisrichter (Juror) und im dritten seine persönliche/charakterliche Eignung für das Preisrichteramt in Zweifel gezogen. Es versteht sich von selbst, dass jeder einzelne Punkt für sich allein schon ausreichte, Herrn Schirner wegen Befangenheit bzw. Voreingenommenheit als Jury-Mitglied und implizit als Jury-Vorsitzenden abzulehnen.

Nun zu den einzelnen Punkten:

Ich behaupte, Herr Schirner habe als Vorsitzender der letztjährigen Jury für TV, Werbefilm, Funk die übrigen Jury-Mitglieder dazu angestiftet, gegen die Jurierungs-Richtlinien zu verstossen, ausdrücklich mit den Ziel, auch schwächere Einsendungen zu prämieren. Dies ist insofern unbestritten, als der Jury-Vorsitzende in seinem Bericht im ADC-Annual 1989 schreibt:

"Die Shortlist war so short, dass es wohl keine einzige Medaille gegeben hätte." (ADC-Annual 1989, Seite 188)

Damit ist gesagt, dass die Jury nach der ersten Abstimmung der Überzeugung war, dass keine oder nur wenige Einsendungen eine Medaille wert waren. Es heisst dann weiter in Herrn Schirners Bericht:

"Am zweiten Tag versuchte ich, den anderen klar zu machen, dass wir nicht dazu da sind, Medaillen nicht zu geben, sondern zu geben, und dass das Medaillen-Verweigern ein ziemlich einseitiges Vergnügen ist." (ADC-Annual 1989, Seite 188)

Damit gibt Herr Schirner zu, als Vorsitzender die Jurierung negativ, das heisst in Richtung einer Senkung des Qualitätsmassstabs, beeinflusst zu haben. Mit Erfolg, wie er weiter schreibt:

"Das fand die Jury dann auch. Wir jurierten neu, nicht mehr ganz so unerbittlich ...(wir) ritten nicht mehr nur auf Prinzipien rum..." (ADC-Annual 1989, Seite 18)

Herr Schirner gesteht damit ein, dass die Jury sich unter seinem Einfluss über die Jurierungsrichtlinien des ADC hinweggesetzt hat. Das Ergebnis sind 22 Medaillen (TV und Kino), von denen drei Viertel solchen Filmen zugesprochen wurden, an denen ein Jury-Mitglied beteiligt war. Interessant ist, dass es auch Herr Schirner selbst auf diese Weise zu einer Medaille gebracht hat.

Aus dem Gesagten sind drei Vorwürfe gegen Herrn Schirner zu erheben:

1. Herr Schirner hat seine Rolle als Jury-Vorsitzender missbraucht, um die Jury so zu beeinflussen, dass sie sich über die Jurierungsrichtlinien des ADC hinweggesetzt hat.

2. Herr Schirner hat dafür gesorgt, dass zahlreiche Einsendungen, die die Jury zunächst nicht medaillenwürdig fand, dann doch mit Medaillen ausgezeichnet wurden.

3. Herr Schirner selbst hat in einem Fall ("C&A") von der Senkung der Qualitätsmassstäbe persönlich profitiert.


Mit diesen Ausführungen ist die von den Anwälten vertretene Hypothese

"...die Position und Funktion eines Jury-Vorsitzenden kann nicht so stark sein, (... ) dass die Meinungsbildung der übrigen 14 Jury-Mitglieder negativ entgegen den Richtlinien der Satzung beeinflusst wurde" (Gutachten vom 25. 1.1990)

ad absurdum geführt. Es kann sich jetzt nur noch die Frage stellen, ob ein Verstoss gegen die Jurierungsrichtlinien durch die nachweisliche Senkung der Qualitätsmassstäbe bzw. eine solche Senkung von Qualitätsmasstäben an sich als Verstoss gegen die Richtlinien der Satzung des ADC gewertet werden muss. Dies ist meines Erachtens zu bejahen.

Der Vereinszweck des ADC ist wie folgt formuliert:

"(Weiter) wird der Verein Massstäbe setzen, (...) um die Qualität der Leistungen, die seine Mitglieder in ihrem berufsspezifischen Bereich erbringen, gezielt zu verbessern." ( 1.1 b) ADC-Satzung, letzte Fassung)

Diese selbstgestellte Aufgabe erfüllt der ADC in erster Linie durch die Veröffentlichung der besten Arbeiten eines Jahres im Annual. Voraussetzung für eine Veröffentlichung im Annual ist jedoch der ADC-Wettbewerb, für den der ADC auch Kriterien zur Beurteilung formuliert hat.

Das Problem ist nicht, dass einzelne Jury-Mitglieder sich über diese Richtlinien hinwegsetzen und subjektiv andere Massstäbe anlegen. Unannehmbar ist jedoch, wenn ein Jury-Vorsitzender die gesamte Jury dazu anstiftet, schwächere Einsendungen nur deshalb mit Medaillen auszuzeichnen, weil keine besseren vorhanden sind. Da ich in Kenntnis der Persönlichkeit von Herrn Schirner befürchte, dass dieses Jahr Wiederholungsgefahr besteht, beantrage ich Ablehnung.

Im übrigen wundere ich mich, dass derselbe Vorstand, der bei der Mitgliederversammlung beantragt hat, die Jury-Vorsitzenden sollten künftig vom Vorstand ernannt werden (siehe Protokoll vom 6.1.1989), sich offenbar der Meinung der Anwälte anschliesst, die die Rolle der Jury-Vorsitzenden in ihrem Gutachten banalisieren.
2. Herr Schirner soll dieses Jahr der Jury 2 vorsitzen, die Tageszeitungs- und Fachanzeigen sowie Plakate beurteilen wird. Mit der Äusserung

"Der Standard der deutschen Anzeigen und Plakate ist der höchste der Welt." (ADC-Annual 1989, Seite 188)

hat er sich als Experte zur Beurteilung insbesondere von Anzeigen und Plakatwerbung disqualifiziert.

Ausser Herrn Schirner wird es im ADC nur wenige Mitglieder geben, die eine solche Behauptung angesichts der herausragenden Qualität der britischen, schweizerischen, österreichischen, holländischen oder schwedischen Printwerbung (um nur die europäischen Konkurrenten zu nennen) wagen wurde. Im übrigen ist ja bekannt, dass die deutsche Printwerbung bei internationalen Kreativ-Wettbewerben (Epica, EuroBest, Clio etc.) stets schlecht abschneidet.

Dass die oben angeführte Äusserung etwa nur eine arrogante, etwas überspitzte oder nur ironisch gemeinte Übertreibung sei, darf in vollem Umfang bezweifelt werden. Es ist Herrn Schirners tiefe Überzeugung, die er auch sonst vertritt und im übrigen in seinem Jury-Bericht (siehe ADC-Annual 1989, Seite 188) noch verstärkt, indem er die Deutschen zu "Weltmeistern des Gedruckten" deklariert.

Es ist fragwürdig, wie Herr Schirner mit dieser Einstellung zum Beispiel beurteilen will, ob eine Arbeit mit einer Goldmedaille ausgezeichnet werden kann. Die Beurteilungskriterien führen dazu aus, dass diese Arbeit so gut sein muss, dass

"...(sie) auch international bestehen könnte." (Jurierungs-Richtlinien des ADC)

Da Herr Schirner jedoch das Niveau der ausserdeutschen Printwerbung nicht zu kennen oder, wenn doch, nicht kompetent einzuschätzen weiss, kann er eine Arbeit in dieser Hinsicht nicht beurteilen.
Es ist also zu befürchten, dass von Herrn Schirner kein fachmännisches Urteil über die eingesandten Arbeiten zu erwarten ist. Deshalb muss er als Jury-Mitglied, erst recht jedoch als Jury-Vorsitzender, abgelehnt werden.

3. Was den dritten Punkt angeht, so habe ich einen Ausschluss von Herrn Schirner aus dem Verein nicht beantragt, sondern lediglich einen Aspekt angeführt, der Zweifel an seiner persönlichen und charakterlichen Eignung zum Vorsitzenden einer ADC-Jury aufkommen lässt. Ich kenne ausser Herrn Schirner kein ADC-Mitglied, dass sich gerichtlich verbieten lassen musste, Arbeiten anderer Kreativer für seine eigenen auszugeben. Genau dies aber hat die 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg (AZ: 740544/88) getan. Das Gericht wörtlich:

"Herrn Schirner wird verboten, den Eindruck zu erwecken oder erwecken zu lassen, er habe (an der "Conti"-Kampagne) in irgendeiner Weise kreativ, schöpferisch mitgearbeitet." (Beschluss vom 8.11.1988)

Inzwischen sind weitere Fälle in der Fachpresse bekanntgeworden, in denen Herr Schirner sich das kreative Eigentum anderer angemasst hat. Davon sind auch mehrere ADC-Mitglieder betroffen, deren "anerkennenswerte Einzelinteressen" meines Erachtens verletzt wurden. Was sonst sind "anerkennenswerte Einzelinteressen" im Sinne des ADC, wenn nicht in ganz besonderem Masse die Urheberschaft an kreativen Werken? Es ist nicht von mir zu vertreten, wenn der ADC-Vorstand diese Interessen einzelner Mitglieder bis jetzt nicht in dem Masse schützenswürdig fand, dass er Herrn Schirner abgemahnt hätte. Dieses Versäumnis des Vorstands dürfte meinem Antragsziel, Herrn Schirner als Vorsitzender der Jury 2, beziehungsweise hilfweise als Mitglied dieser Jury abzuberufen, nicht entgegenstehen.

Eine Schlussbemerkung.

Es ist doch erstaunlich, dass jemand, dem gerichtlich verboten werden musste, sich weiterhin am kreativen Eigentum anderer zu vergreifen, und dem inzwischen zahlreiche "kreative" Plagiate nachgewiesen wurden, beim deutschen ADC nicht nur Mitglied, sondern sogar Vorsitzender einer Jury [UND NUN SOGAR EHRENMITGLIED, Anm.] werden kann.

Ich hoffe, mit diesen Präzisierungen dazu beigetragen zu haben, dass der Vorstand eine Vorentscheidung über den Wahrheitsgehalt der Begründung meines Antrags treffen kann. Im übrigen bin ich gerne bereit, weitere Präzisierungen innerhalb der gesetzten Frist beizubringen, wenn es der Wahrheitsfindung dient.


Anhang: Gutachten der Rechtsanwälte Jung & Palmer vom 25. Januar 1990:

Antrag des Mitgliedes Rulf Neigenfind vom 17.1.1990 zu der Wahl des Herrn Michael Schirner zum Vorsitzenden der Jury 2.

Am 22.1.1990 eingehend haben Sie uns eine Ablichtung der Antragsschrift vom 17.1.1990 nebst einer Satzung des Art Directors Club für Deutschland (ADC) e.V. übermittelt. Unter Bezugnahme auf unser Telefongespräch am 23.1.1990 halte ich das Ergebnis unserer Überprüfung der Sach- und Rechtslage nachfolgend für Ihre und unsere Unterlagen fest:

Weder aus der Satzung noch aus den gesetzlichen Bestimmungen ist eine Rechtsgrundlage ersichtlich, die den Vorstand in die Lage versetzte, Herrn Michael Schirner antragsgemäss als Vorsitzender der Jury 2 abzuberufen.

Selbst wenn Herr Michael Schirner nicht mehr Vorsitzender der Jury 2 wäre, hätte dies keinen Einfluss auf die Entscheidungen der aus 15 Mitgliedern bestehenden Jury. Die Position und Funktion des Vorsitzenden einer Jury kann nicht so stark sein, wie dies Herr Rulf Neigenfind in seiner Begründung zum Antrag vom 17.1.1990 ausführt, dass die Meinungsbildung der übrigen 14 Mitglieder negativ entgegen den Richtlinien der Satzung beeinflusst würde. Die Bewertung der Arbeiten wird in geheimer Wahl abgestimmt, so dass kein Mitglied der Jury befürchten muĂ?, sich einer Kritik seiner persönlichen Entscheidung aussetzen zu müssen.

Die Begründung des Antrages vom 17.1.1990 ist auch nicht geeignet, den Vorstand in die Lage zu versetzen, antragsgemäss zu entscheiden. Unterstellt, die in der Begründung dargelegten Sachverhalte seien nachweislich zutreffend, so sind diese Sachverhalte nicht geeignet, den von Herrn Rulf Neigenfind behaupteten Verstoss des Vorstandes gegen die Satzung des Art Directors Club für Deutschland (ADC) e.V. zu belegen. Sofern Herr Rulf Neigenfind unter Ziffer 1 der Begründung seines Antrages vom 17.1.1990 die Ansicht vertritt, der von ihm dargelegte Sachverhalt sei geeignet, einen Verstoss gegen ¶ 1 Ziffer 1 .1 b) und c) der Satzung zu begründen, ist dies unrichtig. ¶ 1 Ziffer 1 .1 . b) und c) der Satzung betreffen nicht die hier in Rede stehende Art und Weise der Prämierung von Arbeiten. Zu der Frage der Art und Weise der Prämierung von Arbeiten sind besondere Regelungen in der Satzung nicht aufgestellt, vielmehr heisst es lediglich unter ¶ 1 Ziffer 1.1. d), dass "der Verein Wettbewerbe veranstaltet und die dort gezeigten Leistungen prämieren" soll.

Aus gutem Grund werden konkret definierte Bewertungsrichtlinien üblicherweise auch nicht aufgestellt, da die Beurteilung der Qualität werblicher Aussagen so vielschichtig ist, dass diese nicht in ein Schema starrer Definitionen vernünftigerweise gepresst werden künnen.

Sofern Herr Rulf Neigenfind unter Ziffer 3 der Begründung seines Antrages vom 17.1.1990 meint, das behauptete angebliche Fehlverhalten des Herrn Michael Schirner sei geeignet, einen Ausschluss aus dem Verein zu rechtfertigen, haben wir erhebliche Zweifel an der Richtigkeit dieser geässerten Rechtsansicht.

Solange Herr Michael Schirner nicht rechtskräftig aus dem Verein ausgeschlossen ist, bleibt er selbstverständlich Mitglied des Vereins, ausgestattet mit sämtlichen Rechten und Pflichten wie jedes andere Mitglied.

Selbst wenn die Mitgliederversammlung wirksam den Ausschluss des Herrn Michael Schirner aus dem Verein beschliessen würde, so kann eine derartige Entscheidung nur Wirkung für die Zukunft entfalten. Dies bedeutet, dass Entscheidungen der Jury 2 unter Mitwirkung des Herrn Michael Schirner nicht nachträglich unwirksam würden.

Unter all diesen Gesichtspunkten besteht für den Vorstand keine rechtliche Grundlage, antragsgemäss zu entscheiden.

Verfasst von Rulfer am 04.01.04 13:27