logo
DAS EHRENMITGLIED
DER RAUSSCHMISS

Punkt für Punkt: Die Begründung des ADC-Vorstands für meinen Ausschluss [schwarz] und mein Kommentar dazu [blau]

Vormerkung: Aus Freundschaft habe ich Michael Preiswerk angeboten, diesen von einem Anwalt so grandios daneben formulierten Schrieb zurückzuziehen und ihn durch einen "anständigen Kündigungsbrief" zu ersetzen, "einen, auf den wir beide und der ADC stolz sein können". Leider wollte er nicht darauf eingehen.

I. Schädigung der ideellen und wirtschaftlichen Interessen des Vereins

Seit Januar diesen Jahres gehen Sie vereinsintern, öffentlich und gerichtlich gegen die Wahl zum Ehrenmitglied und zum Kunden des Jahres 2003 vor. Dieses Vorgehen ist dabei geprägt von Schmähungen des Vereins, des Vorstands und vor allem des Ehrenmitglieds Prof. Michael Schirner. Durch die öffentliche Zugänglichmachung dieser Schmähungen auf Ihrer unter http://rulf.neigenfind.com abrufbaren Internetseite mit dem bezeichnenden Titel "Die verlorene Ehre des ADC" haben Sie bewusst den Kreis der Vereinsmitglieder verlassen, um ihre Schmähungen auch und gerade der Öffentlichkeit und der Fachpresse zugänglich zu machen. Verschiedentlich wurden Vertreter der Presse, aber auch des Kunden des Jahres 2003 unmittelbar von Ihnen angesprochen, um Ihrem Anliegen Gehör zu verschaffen. Diese öffentliche Verbreitung Ihrer Schmähungen, Beleidigungen und unzutreffenden Unterstellungen haben dazu geführt, dass der Verein an Ansehen verloren hat.

Ansehen, das man nicht hat, kann man wohl kaum verlieren. Meine Aktion hat nur zu deutlich gemacht, wie wenig der ADC in der Branche und in der Öffentlichkeit be- und geachtet wird. Und wenn, dann brachte die durch die Aktion ausgelöste Diskussion sogar Gutes zuwege:

So stand zum Beispiel unter der Überschrift «Werbung für den ADC» in der «MAX»-Sonderausgabe zum ADC-Fest: «Nie zuvor ist in Werberkreisen die Buchstabenfolge A D C so oft genannt, gesprochen und geschrieben worden wie in den ersten drei Monaten des Jahres. Für diesen Schub von Marken-Awareness verantwortlich ist einer, den die ADC Spitze lieber von hinten sieht: Rulf Neigenfind. [...] 23 000 Besucher blieben seit dem 9. Januar im Schnitt gut neun Minuten auf der Site. Viel besser kann Image-Werbung für so ein elitäres Nischen-Produkt kaum sein.»

Und Herr Turner meinte am 19. März in W&V: «Wo ein Verband ist, da ist auch eine Wunde. Viele Beiträge auf der Neigenfind-Website sind aber konstruktiv, und das Destruktive ist immerhin meistens noch unterhaltsam.»

Ich selbst habe die Adresse der Website ausschliesslich den ADC-Mitgliedern bekanntgegeben. Wer sie zur «öffentlichen Zugänglichmachung» [!] der Presse gesteckt hat, weiss ich nicht. Jedenfalls muss es ein ADC-Mitglied gewesen sein, das nun ebenfalls ein Ausschlussverfahren zu befürchten hat -- nehme ich an. Auch habe ich aktiv keinen einzigen Pressevertreter angesprochen, sondern wurde von Journalisten angerufen, die mir dann erzählt haben, welche üblen Dinge Herr Turner über mich verbreitet.

«Schmähung» ist übrigens in diesem Zusammenhang ein interessanter Ausdruck, weil er eigentlich nur noch im Zusammenhang von Verunglimpfungen des Staates oder von Religionsgemeinschaften verwendet wird. Das passt erstaunlich gut zu dem, was sich der ADC-Vorstand offenbar über sich selbst einbildet.

Zudem haben Sie dem Verein durch Ihr Verhalten einen erheblichen materiellen Schaden zugeführt. Dieser Schaden besteht bereits darin, dass die Geschäftsführung des Vereins sowie der Vorstand einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit damit verbringen mussten, sich um die Auseinandersetzung mit Ihnen zu kümmern. Hinzu kommen die Kosten, welche dem Verein durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstanden sind, um sachgerecht auf Ihre anwaltlichen und gerichtlichen Maßnahmen reagieren zu können. Diese Kosten belaufen sich inzwischen auf mehr als das Zwanzigfache (!!!) eines jährlichen Mitgliedsbeitrags. Es kann den Mitgliedern nicht länger zugemutet werden, dass ihre Beiträge dafür aufgewendet werden müssen, sinnlose und unsachliche Streitigkeiten zu finanzieren, die offensichtlich nichts anderes zum Gegenstand haben als die Privatfehde eines einzelnen Mitglieds. Der Verein behält sich ausdrücklich vor, Sie auf Erstattung dieser Kosten in Anspruch zu nehmen.

Ausgerechnet der ADC-Vorstand, der in diesem Streit als erstes zum Rechtsanwalt gelaufen ist (der dann auch noch eine objektiv falsche Auskunft gab), wirft mir vor, er habe sich wegen mir in Unkosten stürzen müssen! Mir kommen die Tränen. Dabei hätte man alles sehr viel billiger haben können: Ich war von Anfang an gesprächsbereit, aber keiner der hohen Herren hielt es für angebracht, mich im Laufe der gesamten Auseinandersetzung auch nur ein einziges Mal persönlich anzusprechen. Wie ich mich und meine grundsätzlich freundliche Natur sowie meine chronische Anfälligkeit für gute Argumente kenne, hätte ich wohl gutbürgerliche Ruhe gegeben. Das einzige Vorstandsmitglied, das mich -- sogar öfters -- anrief, war Bulle Berndt, der aus seiner Begeisterung über die «tolle» Aktion keinen Hehl machte und mich überreden wollte, die nun auch in seinem Namen so fürchterlich geschmähte Website unbedingt noch für den ADC-Wettbewerb im März 2004 «nachzumelden».

Und was soll der Schmarren mit den Mitgliedsbeträgen? Glaubt denn der anwaltliche Geisterschreiber im Ernst, durch meinem Rausschmiss wäre der Club jetzt juristisch aus dem Schneider und könnte seine somit eingesparten Kreuzerlein wieder für allerlei kreative Schnapsideen verpulvern? Na, na! Durch die satzungs-, vertrags- und gesetzeswidrige Behandlung des TOP 16 auf der letzten Jahreshauptversammlung hat der Vorstand mir einen juristischen Boulevard eröffnet, den zu beschreiten ich mir nun bis 30. Januar 2005 überlegen kann. Die dem ADC dann entstehenden Kosten werden garantiert nicht von der Arbeiterwohlfahrt getragen.

II. Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses

Die Fortsetzung der Mitgliedschaft ist aber auch deshalb nicht weiter möglich, weil Sie durch Ihre permanenten Vorhaltungen, Vorwürfe und Vorstöße das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und dem Verein endgültig zerrüttet haben. Der Verein hat zu jeder Zeit der Auseinandersetzung um das Ehrenmitglied und den Kunden des Jahres 2003 versucht, eine gütliche und vernünftige Einigung herbeizuführen, Zum Ausdruck gekommen ist dies nicht zuletzt durch Abschluss der Vereinbarung vom 11. März 2004. Gegen Wortlaut, Sinn und Zweck dieser Vereinbarung haben Sie dann aber in einer schlussendlich nicht mehr hinnehmbaren Art und Weise verstoßen. Hervorzuheben ist dabei insbesondere Folgendes:

Verstossen hat erst mal der Herr Turner dagegen, indem er Pressevertretern den Abschluss der Vereinbarung als «Sieg auf der ganzen Linie» verkauft und hartnäckig darauf bestanden hat, bei der schriftlich festgelegten «satzungs- und gesetzeskonformen Wiederholung der Wahlen» handele es sich lediglich um eine «Bestätigungswahl», deren vorstandskonformer Ausgang für ihn ohnehin schon feststehe.

• Gemäß Ziffer 2 der Vereinbarung vom 11. März 2004 haben Sie auf Rechtsmittel gegen die Wahlen vom 13. September 2003 sowie gegen die Wahlen früherer Jahre verzichtet gleichwohl haben Sie mit Antrag vom 19. März 2004 (!) versucht, die Ehrung von Prof. Michael Schirner gerichtlich verbieten zu lassen.

...nachdem mich mehrere Journalisten und ADC-Mitglieder angerufen und Äusserungen des Herrn Turner zitiert haben, in denen er die Vereinbarung in bösartiger Weise auf den Kopf stellte. Naiv wie ich bin, hielt ich es für ungereimt, wenn jemanden im März geehrt wird, der erst noch im September gewählt werden muss.

• Mit Schreiben vom 23. März 2004 haben Sie den Verein abmahnen lassen wegen des Vorwurfs, der Verein habe mit der Ehrung gegen die Vereinbarung vom 11. März 2003 verstossen. Dabei sollte der Abschluss der Vereinbarung gerade die Durchführung der Ehrungen ermöglichen, wie Ihnen auch Rechtsanwalt Dr. Maassen, der in Ihrem Namen die Vereinbarung ausgehandelt und geschlossen hat, wird bestätigen können.

Nichts dergleichen wird er bestätigen, denn mein Rechtsanwalt hält mich doch nicht für so bescheuert, eine solche Vereinbarung abzuschliessen, um dem ADC-Vorstand die «Durchführung der Ehrungen zu ermöglichen», die ich seit Wochen als Unanständigkeit bekämpfte. Mir einen solchen Unsinn zu unterstellen grenzt an Beleidigung. Ich war zu keinem Zeitpunkt geistig so umnachtet, dem ADC die Peinlichkeit der Ehrung des Herrn Prof. Schirner ermöglichen oder gar erleichtern zu wollen.

• Nachdem Ihre Bemühungen allesamt gescheitert waren, haben Sie ein weiteres Vereinsmitglied in den Streit hineingezogen und gegen den Verein instrumentalisiert, da Sie selbst ja nicht mehr gerichtlich gegen die Beschlüsse vorgehen konnten. Damit sollte die zwischen Ihnen und dem Verein getroffene Vereinbarung gezielt umgangen werden Unverholen lassen Sie Ihren (neuen) Anwalt in einem in Ihrem Namen (!) abgefassten Schreiben erklären: "Wir teilen Ihnen bereits jetzt mit, dass wir nicht nur Herrn Neigenfind, sondern auch ein weiteres Mitglied vertreten, das nicht an die Vereinbarung vom 11. März 2004 gebunden und daher auch nicht daran gehindert ist, die Nichtigkeit der Wahlen... gerichtlich geltend zu machen".

Oh Herrgöttle, schmeiss' Hirn ra'. Es hat sich ein halbes Dutzend Mitglieder angeboten zu klagen. Dass es dann «nur» eines getan hat, war letztlich eine Kostenfrage. Dem Kläger zu unterstellen, er habe sich von mir «hineinziehen» und «instrumentalisieren» lassen, ist eine arrogante Unterstellung, gegen die sich das betroffene Mitglied hoffentlich nachdrücklich zur Wehr setzen wird.

• Die sodann gegen den Verein gerichtete Klage wurde abgewiesen. Obwohl das Gericht festgestellt hat, dass die Möglichkeit, gegen die Wahl des Ehrenmitglieds 2003 vorzugehen, bereits am 13. Dezember 2003 verwirkt war, wollten Sie in der Sache selbst nicht nachgeben. Zur Aufhebung der Vereinbarung waren Sie nämlich nicht aus der Sache heraus bereit, sondern nur dann, wenn der Verein die Kosten des Streits übernommen hätte, oder anders formuliert: Auf Kosten aller anderen Mitglieder hätten Sie sich den Rechtsfrieden abkaufen lassen, anstatt den Richterspruch vorbehaltlos zu akzeptieren und weiteren Schaden von dem Verein abzuwenden.

Vom Gericht wurde lediglich der Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt, die zum Ziel hatte, den Erscheinungstermin des Annuals nach der Wiederholung der Wahlen zu verlegen -- was ja einer gewissen Logik nicht entbehrt. In der Sache jedoch wurde gar nichts entschieden. Im Gegenteil: Das Gericht war der Meinung, die Anfechtung der Wahlen wäre zu spät gekommen. Die unterstellte 3-Monatsfrist hätte keineswegs das letzte Wort gewesen sein müssen, denn das Vereinsrecht wird vom einschlägigen Vereinsrechtskommentar in diesem Punkt entschieden anders ausgelegt. Dass das nicht bis ins Letzte ausgeklagt wurde, lag an den in die 5-Stelligkeit gehenden Kosten. Von besonderer Delikatesse: Für den anwaltlichen Geisterschreiber lässt sich mein Ausschluss offenbar auch dadurch rechtfertigen, dass nicht ich, sondern jemand anderes den Verein verklagt hat.

• Im Hinblick auf die Jahreshauptversammlung haben Sie schließlich eine Reihe von Anträgen gestellt, die darauf gerichtet waren, anstelle der bereits gewählten Kandidaten für das Jahr 2003 ein anderes Ehrenmitglied und einen anderen Kunden des Jahres wählen zu lassen. Dabei hat insbesondere der Antrag, einen anderen Kunden des Jahres 2003 wählen zu lassen, offenkundig werden lassen, dass Sie weder bereit sind, sich an die getroffene Vereinbarung zu halten noch das Urteil des Landgerichts Berlin zu akzeptieren noch überhaupt diese gesamte Angelegenheit konstruktiv zu Ende zu führen. Wir dürfen Sie daran erinnern, dass der Kunde des Jahres 2002 zunächst noch Gegenstand der Verhandlungen zwischen den Rechtsanwälten Dr. Maassen und Brexl war, dann aber einvernehmlich herausgenommen wurde, da es Ihnen ja (angeblich) immer nur um die Person Schirner gegangen war. Ihr damaliger Anwalt schrieb dazu: "Herr Neigenfind wäre bereit, die gewünschte Streichung der Passage '... und den Kunden des Jahres 2003 ...' unter Punkt 1 der Vereinbarung und in der Presseerklärung zu akzeptieren. Ich füge deshalb die vollständige Vereinbarung mit der gewünschten Streichung noch einmal ... bei". Es ist daher auf völliges Unverständnis gestoßen, dass Sie gleichwohl versuchen, diese mit Ihrem Anwalt ausgehandelten Punkte und die mit Ihnen geschlossene Vereinbarung einfach zu umgehen, indem Sie den oben genannten Antrag an die Jahreshauptversammlung stellen.

Hätte der Vorstand sich an die Vereinbarung vom 11. März gehalten und den TOP 16 nicht perfide mit "Bestätigung der Wahl des Ehrenmitglieds 2003 Prof. Michael Schirner", sondern vereinbarungsgemäss mit "Wiederholung der Wahl des Ehrenmitglieds 2003" betitelt, hätte ich den Kunden des Jahres 2003 in der Vergessenheit belassen, die ihm ohnehin gebührt. Nachdem der Vorstand sich jedoch so offensichtlich aus der Wiederholung der Wahlen wegschleichen wollte, hat sich meine Gallenproduktion derart gesteigert, dass ich den ADC auch wegen des ebenfalls nicht ordnungsgemäss gewählten Watschen-Palmer durch die Waschanlage jagen wollte.

Mit der willkürlichen Ablehnung meiner Kandidaten zur Wiederholung der Wahlen des Ehrenmitglieds 2003 hat -- ganz im Gegensatz zur obigen Behauptung -- der Vorstand wieder einmal bewiesen, dass er die Vereinbarung niemals einzuhalten gedachte.

Die vorgenannten Punkte belegen, dass jegliches Vertrauen zwischen Ihnen und dem Verein verloren gegangen ist und auch nicht wiederhergestellt werden kann.

Der Zustand des «Vertrauensverhältnis» ist wohl das letzte Kriterium für einen Rausschmiss aus dem Verein. Wo kämen wir hin, wenn jeder, dem der Vorstand nicht traut, aus dem Verein ausgeschlossen würde? Auf jeden Fall auf handlichere Mitgliederzahlen...

III. Die Beeinträchtigung des Ehrenmitglieds Prof. Michael Schirner

Neben den Interessen des Vereins werden durch Ihr Verhalten vor allem aber auch die Interessen des Ehrenmitglieds Prof. Michael Schirner beeinträchtigt. Durch Ihre beispiellose Kampagne ist das Ansehen und die Person unseres Ehrenmitglieds zum Gegenstand einer öffentlich geführten Debatte geworden. Dabei hoben Sie auch hier nicht nur inhaltlich, sondern vor allem auch durch die Form Ihrer Darstellung die Grenzen einer sachlichen Auseinandersetzung weit überschritten.

«Gegenstand einer öffentlich geführten Debatte» ist er geworden, der Arme. Wie kann das Ansehen und die Person des Herrn Prof. Schirner, der sich zeitlebens derart häufig und derart peinlich in die und in den Medien vorgedrängelt hat, geschädigt werden? Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich behaupte, der Herr Prof. Schirner fühlt(e) sich nirgends wohler, denn als «Gegenstand» jedweder Debatte. Geheime, beispielhafte, nicht-öffentlich geführte Debatten lagen selten in seinem Interesse.

Dabei kommt erschwerend hinzu, dass die von Ihnen im Januar diesen Jahres angestrengte Kampagne scheinbar nicht der Beginn, sondern die Fortsetzung eines Vorgehens gegen Herrn Prof. Schirner ist. Wie Herr Prof. Schirner auf der Jahreshauptversammlung vom 30. Oktober 2004 berichtete, haben Sie scheinbar bereits seit bald 30 Jahren immer wieder Anläufe unternommen, ihn bei Kunden, Kollegen und in der Öffentlichkeit zu diskreditieren. Allein dieses in jeglicher Hinsicht ebenso unkollegiale wie unfassbare Verhalten rechtfertigt nach Ansicht des Vorstands Ihren Anschluss aus dem Verein.

Erschwerend kommt hinzu, dass der ADC-Vorstand sich hier offenbar die albernen Angriffe des Herrn Prof. Schirner zu eigen macht, ohne sich zu versichern, ob der Herr Prof. Schirner hier nicht vielleicht altershalber spinnt. Wenn es mir gelungen wäre, den Herrn Prof. Schirner mit dieser Kampagne wenigstens ein bisschen zu diskreditieren, wäre ich stolz wie der Gewinner einer ADC-Bronzemedaille im Synchronlayouten. Aber bedauerlicherweise habe ich es mit meinem angeblich dreissigjährigen «Vorgehen» gegen Herrn Prof. Schirner nicht einmal geschafft, die hehre Einrichtung der ADC-Ehrenmitgliedschaft von ihm unbefleckt zu halten.

Wenn der Vorstand laut anwaltlichem Geisterschreiber der Ansicht ist, dass diese «scheinbar» schon seit 30 Jahren laufende (aber gerade beim ADC so offensichtlich ohne Wirkung gebliebene!) Kampagne «allein» den Ausschluss aus dem Verein rechtfertigt, bleibt mir leider nichts anderes übrig, als diesem zu widersprechen.

Die Äusserungen, mit denen Herr Prof. Schirner in München das Ansehen des ADC-Mitglieds Rulf Neigenfind geschädigt hat, rechtfertigen allemal, ihn aus dem ADC zu feuern! Immerhin fabulierte der Herr Prof. Schirner auf der JHV zum Beispiel, Paul Gredinger habe mich «damals gekündigt» und mich einen «unglaublichen Lügner» genannt. Dass der Versammlungleiter es nicht für angebracht hielt, diese flagrante Ehrverletzung eines ADC-Mitglieds zu rügen, zeigt, wie doppelt doch die Moral der Vereinsoberen ist.

Aus der Sicht des Vereins wiederum stellt es einen erheblichen ideellen Schaden dar, wenn eines seiner Ehrenmitglieder in der von Ihnen vorgenommen Art und Weise öffentlich angegriffen, beleidigt und herabgewürdigt wird.

Mumpitz. Für den Verein stellt es einen erheblichen ideelen Schaden dar, wenn eines seiner Ehrenmitglieder solchen Vorwürfen ausgesetzt ist und sich keiner die Mühe macht, sich sachlich damit auseinanderzusetzen, geschweige denn sie zu widerlegen.

Und warum wohl hat der Herr Prof. Schirner sich bis heute nicht mit einer Klage gegen die von mir «vorgenommene Art und Weise» der öffentlichen Angriffe, Beleidigungen und Herabwürdigungen gewehrt? Wieso hat er es dabei belassen, mich mit haltlosen Wirrworten bei diversen Journalisten anzuschwärzen?

IV. Votum der Mitglieder

Schließlich belegt auch die überwiegende Mehrheit der in Person anwesenden sowie der durch Stimmvollmacht vertretenen Mitglieder, mit der die Einleitung des Ausschlussverfahrens gefordert wurde, dass Ihr Verhalten keinerlei Rückhalt in den Reihen des Vereins findet, im Gegenteil: Bereits zu Beginn diesen Jahres waren Sie ja mit Ihrem Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung an der erforderlichen 10%-Hürde gescheitert. Nun hoben sich nicht einmal 5% der Mitglieder gegen Ihren Ausschluss ausgesprochen.

Und wieder einmal muss ich die vernagelte Behauptung, ich sei mit meinem Antrag auf Einberufung einer ausserordentlichen MV «an der erforderlichen 10%-Hürde gescheitert» zurückweisen. Ich habe die Aktion bekanntlich vorzeitig abgebrochen, und zwar deshalb, weil man ein nicht ordentlich gewähltes Ehrenmitglied eben weder ordentlich noch unordentlich noch ausserordentlich abwählen kann.

Wenn hier behauptet wird, «nicht einmal 5% der Mitglieder» hätten sich in München «gegen» meinen Ausschluss ausgesprochen, so zeugt das entweder von mangelnden Kenntnissen der Grundrechenarten oder von einer erstaunlichen Niederträchtigkeit: Laut Protokoll waren es immerhin knapp 7%, die den Mut hatten, mit Nein zu stimmen und fast 22%, die nicht mit Ja gestimmt haben -- ein Ergebnis, das bei einer offenen Abstimmung auch gar nicht weiter verwundert. Ausserdem haben sich die Mitglieder weder für noch gegen meinen Ausschluss ausgesprochen, sondern für einen Antrag auf Einleitung eines Ausschlussverfahrens. So jedenfalls steht es im Protokoll.

Mein abschliessender Kommentar:

Die Unbedacht- und Unbedarftheit dieser Ausführungen liegt möglicherweise daran, dass dieser Brief mit geradezu affenartiger Hast formuliert worden sein muss:

Am Samstagnachmittag beauftragt die Mitgliederversammlung den Vorstand mit der Einleitung des Ausschlussverfahrens, anschliessend findet eine Eilsitzung des neuen Vorstandes statt, auf der dieser Ausschluss ja laut Satzung formell beschlossen werden muss. Am Sonntag nach der Kirche wird auch gleich der Advokat alarmiert, der an Allerheiligen schnellstens einen Entwurf zusammenhechelt, damit dieser gleich am Dienstag allen Vorstandsmitgliedern zur Kenntnis gebracht und ein eventuell zu befürchtender Verbesserungsvorschlag noch fix eingearbeitet werden kann, bevor der Vorstand am Mittwoch ("mit einfacher Mehrheit", aber immer noch mit mindestens sieben Stimmen) den Inhalt absegnet. Dann wird der Brief in Berlin hastig ins Reine geschrieben, um am Donnerstag um 15:31 Uhr per Einschreiben von Stuttgart nach London geschickt werden zu können. Und das alles innerhalb von knapp viereinhalb Tagen, inklusive eines Sonn- und eines Feiertags.

Natürlich glaube ich keine Sekunde an ein solch atemberaubendes Szenarium. Die Sache war ganz offensichtlich schon vor der Mitgliederversammlung abgekartet. Was auch erklärt, weshalb der Versammlungsleiter diese unwürdige Abstimmung nicht abgewürgt und dazu noch sicherheitshalber offen hat stattfinden lassen. Und sollte der Herr Turner den «spontanen Antrag aus der Mitte der Mitgliedschaft» tatsächlich nicht selbst bestellt haben, so kam er ihm doch verdächtig prächtig geschliffen.

Schweren Herzens habe ich dem ADC-Vorstand mitgeteilt, dass ich den Ausschluss schon allein wegen des Vorwurfs einer «Beeinträchtigung des Ehrenmitglieds Prof. Michael Schirner» nicht akzeptieren kann. Der Vorstand, der es in 10 Monaten nicht für nötig hielt, sich inhaltlich mit der von mir gegen Herrn Prof. Schirner erhobenen Wahrheit zu beschäftigen, solidarisiert sich unbesorgt mit dessen lächerlichen, verleumderischen und beleidigenden Einlassungen auf der Mitgliederversammlung, ohne sich von deren Wahrheitsgehalt (oder auch nur von deren Plausibilität) überzeugt zu haben.

Das ging mir nun doch etwas zu weit.